Im Energierecht verfügen wir als Kanzlei Kaesler & Kollegen über langjährige Beratungs- und Vermittlungserfahrungen und zeichnen uns durch einen hohen Grad an Kompetenz aus. Insbesondere bieten wir Beratung bei der Projektierung und Errichtung von Energieanlagen, der Akquise von Födergeldern, der Privatisierung, bei M&A und Kooperationen im Bereich der Energiewirtschaft, Contractingl, Netzeinspeisungs-, Netzanschluss- und Netznutzungsverträgen, Energiekartellrecht, Kooperations-, Betriebsführungs- und Konzessionsverträgen sowie bei der Gestaltung von Energielieferungs- und Energiebezugsverträgen an. Bei unserer Arbeit greifen wir auf Spezialisten aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Technik zurück, die aufgrund ihres reichen Erfahrungsschatzes umfangreiche nationale und internationale Problemlösungen gewährleisten können.
Zu unserer Mandantschaft zählen daher namhafte nationale und internationale Energieversorger, Anlagenbauer sowie sonstige in der Energiewirtschaft tätige Unternehmen. Daneben beraten wir als Kanzlei Kaesler & Kollegen auf dem Energiesektor tätige mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Unternehmen der Energiewirtschaft beraten wir darüber hinaus bei der Gestaltung und Verhandlung von Beteiligungserwerben und -verkäufen, PPP-Projekten und komplexen Vergabeverfahren.
Der Schwerpunkt und die Spezialität unserer Tätigkeit umfasst dabei die Problemlösung aus einer Hand.
Zur Bewältigung der umfassenden Aufgaben und komplexen Fragestellungen im Energierecht beraten wir als Kanzlei Kaesler & Kollegen stets auch mit Blick auf weitere Rechtsgebiete. Insbesondere in Verbindung mit dem EU-Recht gewährleisten wir eine größt mögliche Beratungseffizienz.

Hans-Jürgen Kaesler, Minister a.D.

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