Unter E-Commerce wird in diesem Zusammenhang der Warenverkehr mittels elektronischer Bestellung im Internet verstanden. Für diesen Handelszweig gelten bisweilen besondere Rechtsvorschriften im Vergleich zum einfachen Warenhandel. Diese sind auch dann zu beachten, wenn ein Unternehmen beide Formen des Warenverkehrs, sowohl im direkten Kundenkontakt als auch mittels Online-Shop anbietet.

Carsten Neuhaus
Rechtsanwalt, Partner
Kaesler & Kollegen
Marian Härtel
Rechtsanwalt, Senior
Kaesler & Kollegen
Recent Comments