Ebay und Datenschutzklauseln
Ebay, der Tummelplatz für Ramschverkäufer und Schnäpchenjäger, aber auch für Abmahnanwälte. Heute bin ich im Blog von Kollege Exner auf ein Urteil gestoßen, das einen interessanten Ausspruch zu Datenschutz enthält.
Nach dem Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008 sei die Klausel
[…]in zulässiger Weise Kundendaten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen.[…]
unzulässig und abmahnbar. Vorsicht also damit, wie man mit Kundendaten umgeht!
Kann man aber in jedem Standard-BDSG-Kommentar in der Kommentierung zum $4a BDSG nachlesen. Stichwort „informiertheit der EInwilligung“, die ist nämlich nicht möglich bei pauschalen Einwilligungserklärungen.