Ebay: Muss man als Anbieter über die einzelnen Schritte zum Vertragsschluss aufklären?

Auch wenn die Blogeinträge zu Ebay heute hier anscheinend überhand nehmen, soll ein weiteres Problem nicht unbenannt bleiben, nämlich die Frage, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn man über die Einzelheiten, die zum Vertragsabschluss führen, nicht aufgeklärt.

Wie so vieles, ist auch diese Frage nicht geklärt und die Landgerichte entscheiden unterschiedlich. Während z.b. das Landgericht Leipzig einen Verstoß bejahte, lehnt das Landgericht Frankenthal eine entsprechende Pflicht bei Ebay mit Urteil vom 18.02.2008 ab, da beide Parteien die AGB von Ebay anerkannt hätten. Die Richter aus dem Rheinland gehen dabei konform mit der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2001.

Eine entsprechende Abmahnung ist daher wohl eher nicht als begründet anzusehen, wer sicher gehen will, gibt die als Unternehmer alle Daten an, die in $ 3 Nr. 1 BGB-InfoV vorgesehen sind.

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