Die Spannung steigt bei der Frage der WLAN-Haftung

Beim Bundesgerichtshof fand heute der erste Verhandlungstag im Verfahren um die so genannte WLAN-Haftung statt. Der Beklagte betreibt einen Internetanschluss, über den illegal Musik heruntergeladen wurde, während der Beklagte im Urlaub war. Dieser vermutet, dass sein nicht durch Passwort geschützter Anschluss von außerhalb seiner Wohnung ohne sein Wissen genutzt wurde. Die Klägerin, das Plattenlabel 3p, sieht ihn dennoch in der Haftung, da er durch den ungesicherten Internetzugang die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen geschaffen habe.

Der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm deutete in der Verhandlung an, dass eine Sicherungspflicht des Anschlusshabers und damit eine Haftung für Rechtsverstöße Dritter grundsätzlich schon in Betracht komme. Vor allem gelte dies dann, wenn dem Anschlussinhaber Hinweise für eine unberechtigte Nutzung seines Anschlusses vorlägen und er dennoch nichts unternähme. Zudem wäre es denkbar, eine Schadensersatzpflicht an einen vorhergehenden Hinweis an den Anschlussinhaber zu knüpfen. Allerdings beschrieb das Gericht die Voraussetzungen für eine derartige Haftung nicht näher. Auch ein Termin für das erwartete Grundsatzurteil steht noch nicht fest.

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