Deutsche Post verliert Streit um die Marke "Post"
Die Deutsche Post hat den Rechtsstreit um die Marke „Post“ vor dem BGH verloren. Andere Unternehmen, die auf dem gleichen Gebiet wie die Post tätig sind, dürfen daher zukünftig den Wortbestandteil „Post“ in ihrem Unternehmensname verwenden. Auf die Frage, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegen könnte, lässt sich der BGH sich gar nicht ein, sondern begründet seine Entscheidung mit $ 23 Nr. 2 MarkenG, wonach die Verwendung als beschreibende Komponente einer Dienstleistung oder einer Ware möglich ist, wenn diese Verwendung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
An der Benutzung der Bezeichnung „Post“ haben die die Unternehmen, die nach der teilweisen Öffnung des Marktes Postdienstleistungen erbringen, laut BGH zur Beschreibung ihres Tätigkeitsbereichs ein besonderes Interesse. Soweit sich die Wettbewerber der Deutschen Post AG durch Zusätze von dem in Alleinstellung benutzten Markenwort „POST“ abgrenzen und nicht durch eine Anlehnung an weitere Kennzeichen und Ausstattungsmerkmale der Deutschen Post AG “ etwa an das Posthornzeichen oder an die Farbe Gelb “ die Verwechslungsgefahr erhöhen, könne ihnen die Verwendung der Bezeichnung „POST“ nicht untersagt werden.
Beim BGH sind im Übrigen noch Verfahren anhängig, bei denen es um die Löschung der zugunsten der Deutschen Post eingetragenen Marke „POST“ geht. Über diese Verfahren wird am 23. Oktober 2008 verhandelt werden. Die “ an sich beschreibende und daher nicht ohne weiteres eintragbare “ Bezeichnung „Post“ ist zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung als Marke eingetragen worden, sie habe sich als Herkunftshinweis durchgesetzt. Im Hinblick darauf, dass der BGH in den heute entschiedenen Fällen ohnehin zur Klageabweisung gelangte, brauchte der Ausgang dieser Löschungsverfahren nicht abgewartet zu werden.
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