Der gemeinnützige Mandant aus der Spielebranche

In 30 Minuten begleite ich drei Mandanten zum Notar, nachdem ich deren Vertrag für eine Unternehmergesellschaft aufgesetzt habe. Der Gesellschaftszweck lautet

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Online‐Gamingmagazines und
Marketingportals zur Förderung der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung.

Einnahmen aus dem Portal werden direkt zu einem Teil gespendendet. Nun ist „Spenden“ keine neue Erfindung, im Zusammenhang mit einem Computerspieleportal ist es mir jedoch noch nicht untergekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine süffisante Bemerkung des Notars aufkommen wird, wenn er den Gesellschaftervertrag vorliest.

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