Der Familienvertrag zur sicheren Internetnutzung
Gerade bin ich beim Surfen auf die Internetseite der Landesmedienanstalt des Saarlandes gestoßen und habe dort den sogenannten „Familien-Vertrag zur sicheren Internetnutzung“ entdeckt.
Juristisch unspektakulär und irrelevant, familienintern aber sicher interessant und auf jeden Fall ein richtiges Zeichen dafür, dass Eltern sich ihrer Pflicht zur Erhöhung der eigenen Medienkompetenz bewußt sind.
Da wir die Diskussion „Medienkompetenz vs. Gefahr, die von Killerspielen ausgeht“ auch immer wieder in der Gamingbranche haben, sollte man diesen Vertrag vielleicht gleich auch für das Computerspielen anpassen.
Juristisch ist das – über einen kleinen Umweg – ggf. schon relevant, nämlich wenn Eltern für die Urheberrechtsverletzungen o.ä. des Nachwuchses nicht nur als Störer sondern daneben auch nach § 832 BGB in Anspruch genommen werden. Die Punkte 9 und 10 des „Familienvertrags“ erleichtern nämlich immerhin den substantiierten Vortrag zu elterlichen Belehrungs- und Aufsichtsmaßnahmen.
Guter Einwand Herr Kollege