Zum Datenschutz zählen insbesondere das Recht zur informationellen Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. Hier soll ein Ausgleich zwischen den Interessen des Datensammelnden und dem Inhaber der personenbezogenen Daten geschaffen werden. Fehler im Rahmen des Datenschutzes können für ein Unternehmen vor allen Dingen immer dann finanzielle Folgen haben, wenn andere Wettbewerber diese zum Anlass für kostenpflichtige Abmahnungen nehmen.
Vor dem Hintergrund der Globalisierung und der damit verbundenen gesteigerten Gefahr für alle Unternehmensdaten, bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Prüfung des Datenschutzes und der Datensicherheit für den gesamten elektronischen oder herkömmlichen Dokumentenumlauf des internen und externen Geschäftsverkehrs.
Die Beratung erfolgt unter spezieller Berücksichtigung des nationalen und internationalen Datenschutzrechts (z.B.: „safe harbour“) und unter Aufzeigung besserer Schutzmöglichkeiten.


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