§ 271 BGB und schlechte Spielepublishingverträge

Stellen Sie sich vor, dass zwischen zwei Parteien ein Vertrag über die Veröffentlichung eines Produkts geschlossen wird. Im Vertrag fehlt allerdings eine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Zu welchem Zeitpunkt muss nun veröffentlich werden?

Es kann ja nicht sein, dass “ irgendwann“ veröffentlicht werden kann.

Dem hilft die Vorschrift des § 271 Abs. 1 BGB ab. Fehlt danach eine Vereinbarung über einen bestimmten Leistungszeitpunkt, und ergibt sich auch aus den Umständen nichts anderes, so kann die Leistung sofort verlangt werden.

Der § 271 Abs. 1 BGB ist auch nicht (konkludent) abdingbar. Dies ergibt sich schon aus seinem Sinn und Zweck. Der § 271 Abs. 1 BGB regelt gerade den Fall, dass etwas nicht geregelt ist. Wären sich die Parteien der Existenz des § 271 Abs. 1 BGb bewusst, so hätten sie gleich einen bestimmten Leistungszeitpunkt wählen können.

Bei Fehlen einer Leistungszeitbestimmung kommt auch keine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB in Betracht, und zwar in dem Sinne, dass der Schuldner leisten kann, wann er will, falls keine konkrete Leistungszeit im Vertrag geregelt ist. Hier gilt der Vorrang des dispositiven Rechts in Form des § 271 Abs. 1 BGB.

Nintendo gewinnt im Streit um Controller-Patente

Im nun schon Jahre dauernden Streit zwischen Nintendo und Anascape um Patente für vibrierdende Controller hat das japanische Unternehmen einen Sieg erringen können. Ein amerikanisches Berufungsgericht entschied, dass keiner der von Nintendo vertriebenen Controller Patente von Anascape verletze. Vom Gericht der ersten Instanz war dies noch anders bewertet und der Unterhaltungshersteller noch zu USD 21 Mio. Schadensersatz verurteilt worden.

Das US-amerikanische Unternehmen Anascape hatte wegen Patentrechtsverletzungen auch Microsoft verklagt. Dieses Verfahren wurde vor zwei Jahren durch eine außergerichtliche Einigung beendet.

Viel Lärm um Silent Hunter 5

Nachdem Ubisoft sich erst wegen eines problematischen Kopierschutzes den Ärger seiner Kunden zugezogen hatte, kommt jetzt der nächste Rückschlag für den Titel „Silent Hunter 5“: im Handbuch der Collector‘s Edition ist ein Hakenkreuz übersehen worden.
Computerspiele, die den zweiten Weltkrieg thematisieren, werden aufgrund des § 86a StGB für den deutschen Markt grundlegend grafisch „überarbeitet“. Wegen des Verbots verfassungsfeindlicher Symbole werden alle Hakenkreuze aus dem Spiel, vor allem aus dem Spielgeschehen entfernt. Die jeweiligen Geschäftsführer der für die Spiele verantwortlichen Unternehmen haben auch einen guten Grund, hierbei sehr sorgfältig vorzugehen: ist der Straftat bestand erfüllt, so können sie und die weiteren Verantwortlichen persönlich bestraft werden. Eine Vorstrafe im Führungszeugnis wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ wiegt doch (zumindest für die Betroffenen) deutlich schwerer als eine Geldstrafe gegen das Unternehmen und/oder ein Verkaufsverbot für einen Titel.
Die Berechtigung des Hakenkreuzverbotes braucht nicht diskutiert zu werden. Streit darum, wie weit das Verbot gehen sollte, gab es allerdings in der Vergangenheit schon viel. Nach einem Studenten 2006 wurde erst 2007 ein Versandhändler freigesprochen, nachdem die Staatsanwaltschaft auch durchgestrichene oder zerschlagene Hakenkreuze als verfassungsfeindliche Symbole angesehen und Anklage erhoben hatte.

Silent Hunter 5 ist auch nicht der erste Titel, der mit dem Hakenkreuzverbot Schwierigkeiten bekam. Bereits das Spiel „Wolfenstein 3D“, einer der ersten Ego-Shooter überhaupt, wurde wegen der im Spiel zu sehenden Nazi-Symbole beschlagnahmt, der Verkauf wurde verboten. Eine Sicherheitspanne bei EA hatte unlängst dazu geführt, dass die unzensierte Version des Spiels „Saboteur“ (mit Hakenkreuzen) über den Downloadmanager des Spiels abrufbar war. Auch der aktuelle Nachfolger von „Wolfenstein 3D“, der Titel „Wolfenstein“, wurde letztes Jahr zurückgezogen, weil dem Publisher Activision Blizzard ein im Spielgeschehen sichtbares Hakenkreuz aufgefallen war. Zwar sei das Symbol nur unscheinbar und kurz zu sehen gewesen. Vermutlich wegen der oben angesprochenen möglichen Konsequenzen wurde der Verkauf jedoch gestoppt und der Titel zurückgerufen.

Auch das in „Silent Hunter 5“ sichtbare Hakenkreuz ist denkbar unauffällig: es ist Teil eines Stempels auf einem Dokument auf einem Hintergrundbild im Handbuch zum Spiel. Wäre es nicht so unauffällig gewesen, wäre es wohl auch vor dem release entdeckt worden. Nun drängt sich die Frage auf, wie die Frage rechtlich zu bewerten ist.

Die Hakenkreuze und ähnliche Symbole müssten „Propagandamittel“ sein. Wer bei dekorativen Hintergründen und gegnerischen Uniformen daran zweifeln will, dass es sich um Propagandamittel handelt, kann das gerne tun. Man muss aber bedenken, dass die Gerichte diese Zweifel nicht teilen werden und sollte sich daher auf diese Argumentation nicht verlassen.
Genauso wenig geht es dabei die Frage, ob durch das Vorhandensein von Symbolen in einem Spiel (oder dem dazugehörigen Handbuch) diese auch „verwendet“ werden. Um ein Symbol zu verwenden, muss man es nur wahrnehmbar machen. Dass das Hakenkreuz „Silent Hunter 5“ so unscheinbar ist, dass es schon schlecht erfunden klingt, spielt in der rechtlichen Wertung daher zunächst keine Rolle. Ein Hakenkreuz ist ein Hakenkreuz.

Wo aber ist der Unterschied zwischen Computerspielen und Filmen, in denen das Hakenkreuzverbot offensichtlich weniger streng gehandhabt wird?

In § 86 Abs. 3 StGB, auf den § 86a StGB verweist, ist unter anderem die Kunst ausdrücklich vom Verbot ausgenommen. Daher brauchen nicht nur Dokumentarfilme, die sich auf die ebenfalls in § 86 Abs. 3 StGB genannte „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ berufen können, die Härte des Gesetzes nicht zu fürchten, wenn es um Hakenkreuze geht. Auch Spielfilme genießen die Kunstfreiheit, im Fall von „Inglourious Basterds“ etwa auch gerne großzügig und ohne nennenswerte historische Bezüge.

Im Verbotsverfahren um „Wolfenstein 3D“ hatte das Gericht seinerzeit dem Spiel nicht das Privileg der Kunstfreiheit zugesprochen, ohne sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dies könnte bei einem erneuten Verfahren anders gesehen werden. Die Wahrnehmung von Computerspielen in der Öffentlichkeit hat sich seit den 90ern grundlegend verändert. Schon die Tatsache, dass Sie diesen Artikel lesen zeigt, dass sowohl die kreativen Leistungen als auch der wirtschaftliche Wert, die Computerspielen innewohnen, heute viel mehr Wertschätzung erfahren als noch vor 10 oder gar 20 Jahren. Einen neuen Aspekt hat die Diskussion nun auch dadurch erhalten, dass der Deutsche Kulturrat Computerspiele nun zum Kulturgut erklärt hat. Damit ist die Debatte darum, ob Computerspiele Kunst sind, mit Sicherheit noch nicht beendet. Es wird aber immer schwieriger, dies zu verneinen.

Es soll hier auch noch klargestellt werden, dass nicht der freien Verwendung von Hakenkreuzen eine Lanze gebrochen werden soll. Auch Computerspiele können faschistische Propaganda enthalten, wie einige unappetitliche Beispiele bereits gezeigt haben. Der von der Rechtsprechung angewandte „offene Kunstbegriff“ nimmt daher auch eine Gesamtbetrachtung vor, aufgrund derer nicht jeder Kunst-Charakter gleich die Strafbarkeit ausschließt. Im Zweifel weiß aber der rechtsstaatlich gesinnte Publisher die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit auf seiner Seite.

Vielleicht sollte man die Verantwortlichen auch dazu ermutigen, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Die gerade den Computerspielen eigene Internationalität macht nämlich den gesonderten Umgang mit der speziellen deutschen Gesetzlage immer schwieriger. In Deutschland sind beispielsweise die internationalen Websites der Spiele „Silent Hunter 5“ und „Wolfenstein“ wie überall auf der Welt abrufbar. Aus den internationalen Trailern und Screenshots sind jedoch die Hakenkreuze nicht immer entfernt – und auch das kann im Zweifel den Tatbestand des § 86a StGB erfüllen, wenn nicht der Schutz der Kunstfreiheit eingreift.

Auf der anderen Seite darf man natürlich nicht unterschätzen, dass das Verbot eines Titels noch viel dramatischere finanzielle Konsequenzen als ein Rückruf haben kann. Für ein mittelständisches Unternehmen könnte ein Verbot so teuer werden, dass es unter Umständen nicht mehr die Mittel hätte, all diese Fragen vor Gericht auszufechten.

Dieser Artikel erscheint in der nächsten Ausgabe der zeitschrift DMM.

Koreanisches Pärchen zieht virtuelles Kind auf, während reale Tochter verhungert

Ein südkoreanisches Pärchen ist am vergangenen Dienstag verhaftet worden, nachdem sie seit dem Tod ihrer 3 Monate alten Tochter im September vergangenen Jahres auf der Flucht gewesen waren. Den beiden wird vorgeworfen, aufgrund ihrer Computerspielsucht den Tod ihrer Tochter durch Mangelernährung verursacht zu haben. Die Eltern hatten das Mädchen völlig vernachlässigt, während sie sich bis zu 12 Stunden täglich in Internetcafés aufhielten, um in einem Computerspiel ein virtuelles Kind aufzuziehen. Nach einer dieser Marathonsitzungen fanden die beiden ihre Tochter schließlich bei der Rückkehr in ihre Wohnung tot auf und riefen den Notruf.

Die Behörden hatten verdacht geschöpft, nachdem festgestellt wurde, dass der Körper des Mädchesn völlig dehydriert war.
Die Eltern waren arbeitslos geworden und vor den strengen Konventionen der koreanischen Gesellschaft in die virtuelle Welt des Computerspiels geflohen. In einem Interview bereute der Vater des verstorbenen Mädchens inzwischen sein Verhalten und erklärte, dass das Pärchen seit seiner Flucht aus Schuldgefühlen nicht mehr in Spielsälen gewesen sei.

Neue Bücher über Computerspiele

In Kanzleien flattern ja täglich Werbeflyer in den Briefkasten, dass man neue Bücher kaufen solle. Kurz vor Weihnachten hat es sich aber gelohnt und ich konnte mir zwei hoffentlich interessante Werke als Rezensionsexemplare vom Verlag Werner Hülsbusch bestellen.

Das Erste trägt den Namen „10 Fragen zu Computerspielen“, stammt von Rudolf Thomas Inderst und Daniel Wüllner und versucht wissenschaftlich Fragen wie „Gibt es Killerspiele wirklich?“ auf den Grund zu gehen.

Das zweite Buch ist mit fast 500 Seiten schon fast ein Monster, stammt von Monica Alice Mayer und ist eine Inaugural-Dissertation am Lehrstuhl für Allgemeine Psycholgogie und Methodenlehre an der Fakultät Humanwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Der vielversprechende Titel „Warum leben, wenn man stattdessen spielen kann?“ ist mit „Kognitions, Motivation und Emotion am Beispiel digitaler Spiele“ untertitelt und verspricht hoffentlich ein paar spannende Stunden.

Ich werde bei Gelegenheit einmal berichten, ob der Kauf sich lohnt!

Neue USK-Kennzeichen für Computerspiele

Neue USK Kennzeichen

Mit Wirkung zum 1. Juni 2009 führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neu gestaltete Alterskenzeichen ein. Die neuen Logos stellen die Alterszahl in den Vordergrund der Gestaltung und verbessern die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe. Insbesondere die Kennzeichen „Ohne Altersbeschränkung“ und „Keine Jugendfreigabe“ wurden überarbeit, um die Verständlichkeit zu verbessern. Die Jugendschutzentscheidung „Ohne Altersbeschränkung“ wird statt mit dem Kürzel „o. A.“ in Zukunft mit „ab 0“ dargestellt.

Das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ wird in Zukunft statt mit dem Kürzel „k. J.“ mit „ab 18“ auf die Volljährigkeit hinweisen. Die alten Kennzeichen wurden mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt. Im Sommer 2008 wurde die Größe der Kennzeichen im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert.

„Mit den neuen Kennzeichen werden wir nun die Wahrnehmbarkeit der Altersfreigaben der Obersten Landesjugendbehörden deutlich verbessern.“, begründet Olaf Wolters, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle das neue Design. „Außerdem setzen wir einen Verbesserungsvorschlag des Hans-Bredow-Instituts aus dem Evaluationsbericht zum Deutschen Jugendschutzsystem um“, ergänzt Wolters.

Die neuen Kennzeichen stehen den Antragstellern ab dem 1. Juni 2009 auf der Website der USK zum Download zur Verfügung.

Intel Friday Night Game, Karlsruhe und die leidige Killerspieldiskussion

Die von der ESL veranstaltete Intel Friday Night Game ist bei diversen Städten, nach dem Amoklauf von Winnenden, auf Widerstand gestoßen. Diesen Freitag soll die Veranstaltung in Karlsruhe stattfinden und der Oberbürgermeister Fenrich reagierte besonnen:

Nur wer sich aktuellen gesellschaftlichen Themen und Problemen stellt und die Auseinandersetzung mit ihnen sucht, kann Entwicklungen beeinflussen. Wegschauen und Verdrängen führen nicht zum Ziel. Deshalb werden wir die ‚Intel Friday Night Games‘ am 5. Juni in der Schwarzwaldhalle nutzen, um eine breite öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von so genannten Ego-Shooter-Spielen anzustoßen. Oberbürgermeister Heinz Fenrich hat am gestrigen Dienstag den gemeinderätlichen Hauptausschuss über den eingehenden Abwägungsprozess in Abstimmung mit zahlreichen Institutionen innerhalb und außerhalb der Stadt informiert, der letztlich dazu geführt hat, die Veranstaltung der „Computerspiele-Bundesliga“ in Karlsruhe nicht zu verbieten. Die Fraktionen haben den vom Stadtoberhaupt vorgestellten Weg ausnahmslos unterstützt. Ohne eindeutige rechtliche Vorgaben von Bund und Land können die Kommunen das Problem nicht lösen“, machte Fenrich deutlich. Trotzdem wollen wir unseren Teil dazu beitragen, das Wissen und das Bewusstsein für die Wirkungen gewalttätiger Computerspiele vor allem auf Jugendliche zu schärfen.

Es gibt niemanden, der Computerspiele für unbedenklich hält, in denen es darum geht, andere im virtuellen Raum zu töten – auch ich nicht

unterstreicht der Oberbürgermeister. Gleichzeitig weist er aber darauf hin, dass sämtliche Spiele, die in der Electronic Sports League (ESL) – der mit zwei Millionen Mitgliedern größten Liga für Computerspiele in Europa – gespielt werden, nicht verboten sind – auch so umstrittene Spiele wie „Counter-Strike“ sind freigegeben ab 16 Jahren.

An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert, klar Stellung zu beziehen. Als Kommune sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Wer solche Spiele für Jugend gefährdend hält, muss entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen und kann nicht von den Kommunen verlangen, juristisch sanktionierte Tatsachen quasi in die Illegalität zu verdrängen, wird das Stadtoberhaupt deutlich und macht darauf aufmerksam, dass die Veranstalter der ESL die rechtlichen Vorschriften zum Jugendschutz einhalten: Zuschauer sind erst ab 16 Jahren zugelassen, es werden keine verbotenen Spiele gespielt – die so genannten Action- oder Shooter-Spiele sind ein Bereich neben Sport- und Rennspielen, Strategie- und Rollenspielen.

Ein wesentlicher Grund, die Veranstaltung nicht zu verbieten, war für uns auch die Empfehlung der Bundeszentrale für politische Bildung“, stellt OB Fenrich klar. Die Bundeszentrale für politische Bildung nutzt die ESL-Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Köln und dem Spieleratgeber NRW regelmäßig als Plattform, um gezielte Aufklärungsarbeit bei Eltern, Lehrerinnen und Lehrern zu leisten. Für den Projektleiter in der Bundeszentrale, Arne Busse, entzöge ein Verbot derartiger Veranstaltungen die Möglichkeit zur Aufklärungsarbeit und träfe tendenziell die Falschen. Deshalb tritt die Institution für die Durchführung der ESL-Treffen ein. In den so genannten Eltern-Lan-Angeboten gehe es darum, zu „verstehen, was gespielt wird.

Die Stadt Karlsruhe hat mit dem ESL-Veranstalter, der „Turtle Entertainment GmbH“ in Köln, vereinbart, bei den Karlsruher Intel Friday Night Games zusätzlich zum Eltern-Lan und den Informationsmöglichkeiten für Zuschauer ein öffentliches Forum einzurichten mit dem Schwerpunkt Computerspiele und Gewaltbereitschaft. Bundeszentrale für politische Bildung, Sozial- und Jugendbehörde, Stadtjugendausschuss und KMK erarbeiten dazu die Inhalte.

Jetzt stoßen nach Informationen von Gamers against Rejection aber die Grünen ins Horn der Killerspieldiskussion und fordern:

Wir haben große Bedenken gegen diese Art von Freizeitbeschäftigung. Spiele wie Counter Strike verherrlichen Gewalt und verletzen die Würde der Menschen. Sie können bei exzessivem Gebrauch abstumpfen und bergen dann ein enormes Gefahrenpotential. Als Grüne fordern wir, dass die Stadt hier eindeutig Stellung bezieht“, so Lisbach und Segor. Außerdem erwecke die von der Stadtverwaltung herausgegebene Pressemitteilung den Eindruck, dass alle Fraktionen in die Entscheidungsfindung über die Genehmigung des Intel Friday Night Game einbezogen gewesen seien. „Dies war jedoch nicht der Fall. Uns wurde lediglich im Rahmen einer Ausschusssitzung mitgeteilt, dass juristisch keine Handhabe bestehe, die Veranstaltung in Karlsruhe zu verhindern.

Wenn es nach uns ginge, hätte Karlsruhe dem Intel Friday Night Game in der jetzt geplanten Form frühzeitig einen Riegel vorgeschoben, indem die KMK für diese Veranstaltung keine Halle zur Verfügung gestellt hätte. Das allein hätte aber das Problem nicht gelöst. Jeder kann sich diese Spiele heute zu Hause auf den Computer laden, ganz ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon mit bekommt. […] Wer in diesem Segment Geschäfte macht, handelt unverantwortlich.

Zum Glück geht es nicht nach den Grünen, sondern sind an einigen Stellen noch Menschen mit etwas Verstand und mit dem Interesse an Dialog in der Verantwortung! Da bleibt doch nur zu sagen. Lasst uns die Initiative von Gamers against Rejection unterstützen und endlich erkennen, dass wir alle selbstverantwortliche Menschen sind.

Der Lacher zum Sonntag: Was in der Gamesbranche so alles schief läuft oder warum deutsche Spielepublisher ein Problem haben

Beschäftigen wir uns doch einmal mit der Frage: Verdient eigentlich jemand Geld mit Spielen? Die Antwort zum Wochenende eines Bekannten war die Folgende:

Warum? Ganz einfach: 80% aller Menschen, die ich innerhalb dieser Branche in Führungspositionen habe kennenlernen dürfen, sind – gelinde gesagt – Nulpen. Teilweise sogar zu dämlich, um eine gescheite Handelskalkulation aufzustellen. Die Gamesbranche ist wohl die Branche mit der höchsten Quereinsteigerquote. Leider wohl auch die mit dem höchsten Laberfaktor. Ich habe nur sehr wenige fähige Führungskrfte kennen gelernt, die wirklich FUNDIERT sprechen konnten, die ihre Analysen und Strategien auch belegen und ökonomisch erklären und aufzeigen konnten.

Beim 08/15 Mittelgroß-Publisher sieht es meiner Meinung nach in Deutschland so aus, dass irgendwer mit Abitur und pickliger C64 oder Amiga-Vergangenheit aus dem Kinderzimmer eine Firma gründet und damit beginnt, winzigen Entwicklern von D-Klasse Spielen einen Marktgang zu ermöglichen. So landen Spiele wie „Camping Manager“ oder „Brauerei Tycoon“ auf dem deutschen Spielemarkt. Das verunstalteste und missverstandendste Wort der letzten 10 Jahre lautet für mich „Casual Gamer“. Nur, weil man nicht 10 Stunden am Tag am PC hockt, heißt das aber noch lange nicht, dass man nur Schrott spielt, weil man wenig spielt. Qualität ist teilweise auf so einem niedrigen Niveau, dass es weh tut. Ich selbst spiele nur noch sehr, sehr wenig, aber wenn, dann will ich doch auch was anständiges zocken?!

Aber weiter im Text: Der Chef ist vorgestellt… soweit waren wir. Kommen wir also zum Vertriebsleiter. Das ist meist ein alter Freund des Chefs, der mal in einem Computerladen gearbeitet hat und tierisch informiert ist, worauf die Kids heute stehen. Dass das irgendwann 1985 war, interessiert dabei niemanden. Er scharrt eine Vertriebscrew um sich, die aus ehemaligen Mitarbeitern von Toys ‚R‘ Us, Real oder Epson/HP besteht. Der Ruf nach einem Marketingmanager wird laut, damit die Jungs auch Verkaufsargumente für den Brauereitycoon haben. Der ist derweil übrigens nicht einmal fertig, sondern steckt noch im Alphastadium. Aber keine Sorge, der Entwickler verspricht uns ja einen AAA-Titel, wenn das Ding erst einmal fertig ist. Der Marketingmanager, der eingestellt wird, war früher mal Spieletester bei einem Onlinemagain mit monatlich MINDESTENS 200 Lesern und verfügt über immenses Wissen, was die abgedroschensten Phrasen angeht. Er stellt sich vor mit den Worten „In 2008 war ich team assist game press publishing advising manager bei www.ich-würde-gern-wer-sein-hab-aber-den-zug-verpasst.de.“
Der Chef ist begeistert und sagt „Mit diesem Mitarbeiter müssen wir die gesäten Früchte nur noch ernten!“

Was macht eigentlich – nach 5 weiteren Monaten – der Biertycoon? Aha, die Master ist endlich da. Komisch, sieht aus wie die Alpha, spielt sich auch ähnlich, aber die ausgezeichneten Verbesserungen in der hintergründigen Technik werden das Spiel zu einem Meilenstein des Casual Gamings heranwachsen lassen. Das sagt jedenfalls der Marketingmanager, der das Spiel zwar schon bei der Installation Scheiße fand, hier aber mit seiner grenzenlosen Übertriebung und Phrasendrescherei aus 1,5 Jahren Spielejournalismus auftrumpfen kann.

Gut, Chef ist da, Vertrieb ist da, Marketing ist besetzt, fehlen eigentlich mal Produktmanager, weil die Erfahrung aus Brauereitycoon zeigt, dass jemand den undankbaren Job machen muss, dem Entwickler einmal im Monat in den Arsch zu treten. Es wird ein Mann eingestellt, der 1990 bis 1996 sein BWL-Studium zwar abgeschlossen, allerdings fortan als Bürokaufmann bei einem Versandkatalog gearbeitet hat. Sei’s drum, er hat massig Erfahrung, da er im Studium den Produktzyklus eines Endverbraucherartikels mit dem Schwerpunkt Produktmanagement und termingerechte Auslieferung als Diplomthema hatte. Die Endnote 3,8 verrät er nur den Kollegen, mit denen er jeden Tag minimum 5 Stunden lang Bullshitbingo in diversen Management-Meetings spielt und halbwissentlich über den aktuellen Status seiner Projekte referiert.

Nebenbei bemerkt er dort, dass das neue Projekt, der Camping Manager, sich leider um 5 Monate verschoben wird, da beim 4-köpfigen Entwicklerteam in Westrauderfehn die Mutti krank geworden ist, sprich: die Head of Gamedesign and Concept Managerin.

Das macht aber nichts, denn man hat zwischenzeitlich mit 1-2-3 Vertrieb einen Vertriebspartner gefunden, der sogar eine Solventa-Listung hat. Die großen deutschen Elektronik Fachmärkte fressen ihm aus der Hand, sagt der neue Partner, da er die Einkaufsleiter Software regelmäßig auf der GC in Leipzig im Puff abfüllt und Nutten spendiert.

Währenddessen sieht der Chef, dass die monatlichen Absatzzahlen des Brauereitycoons nur schleppend erreicht werden. Tendenz: sinkend. Er erkennt, dass 1-2-3 Vertrieb tierisch Kohle macht. Jedenfalls sagen sie das immer. Er überlegt, ebenfalls als Vertriebsverlag an den Markt zu gehen und beschließt, eine Woche durch Deutschland zu fahren, um mit den Sekretärinnen und Assistenten der Chefeinkäufer von Karstadt, Media-Saturn und Müller zu sprechen. Nach 6 Monaten des Telefonierens, der Hotelübernachtungen und Besuche erreicht ihn eine Nachricht nach der anderen, dass das Produktportfolio nicht in das Warensortiment der Konzerne passe. Der Chef denkt zum ersten Mal darüber nach, ob die Welt wirklich ein Bierspiel braucht. Die Überlegung ist jedoch schnell dahin, als der Autohausverkäufer mit dem Schlüssel des neuen Audi in hochglanz-schwarz das Büro betritt und ihm zum Kauf des neuen Firmenwagens gratuliert.

Zur selben Zeit kommen Produktmanager und Marketingmanger mit der hervorragenden Idee, nach Kooperationspartnern zu suchen, die das Spiel pushen könnten, das – nebenbei bemerkt – 1,5 Jahre alt ist. Krombacher sagt leider ab, da das Spiel keine Regenwald-Szenarien bietet, Bitburger interessiert sich leider nur für Fußballkooperationen mit der Nationalelf, aber Ballack und Löw auf dem Cover war einfach zu teuer und SOOO werbewirksam sicher auch nicht. Und man will ja nicht ahnen, zu welchen Konditionen sogar Hansapils nur eine Kooperation eingehen würde. Allerdings gibt es ja da noch den findigen Produktmanager, der eine Kooperation mit dem grünen Punkt an Land gezogen hat. „Gründer Punkt???“, will der Chef erklärungsfordernd wissen. Tjaja, in die gelbe Tonne gehören Dosen und Bier gibt es auch in Dosen und unser Spiel hat Bier! Wie kann man das in Frage stellen? Alle sind extrem zufrieden und gönnen sich zunächst einen freien Nachmittag. Pah… Brauerei Tycoon… ein absoluter Selbstläufer!

Nach ca. 2 Jahren – der Brauerei Tycoon ist derweil in 3 verschiedenen Special Editions und Goodies wie einem gelben Sack, einem Dosenpfandgutschein und einem Freibier in Kalles Kneipe ausgeliefert worden – schreibt das Unternehmen rote Zahlen. Die gesamte Produktpalette ist ausgeschlachtet, bis kein Blut mehr kommt und die neuen Angebote zur Lizenzierung von Marken und Produkten sind einfach viel zu teuer. Man beschließt, aus der GmbH eine AG zu machen. Kommen Investoren, kommen Publishingdeals, weil dann endlich die Kohle stimmt.

Auch das neueste, bahnbrechende Werk des Haus und Hof Entwicklers aus Westrauderfehn, die inzwischen ein schickes Büro im neuen Wirtschaftsforum in Hamburg bezogen haben, steht bereits kurz vor dem Betastadium. Dass darauf auch nie jemand gekommen ist: man arbeitet seit 2 Jahren vorfinanziert an einem Spiel, das Casual Gamern die Spieleslust in die Adern treibt. Tümpelhuhn. Jetzt mit „Chef-kommt-Knopf“. Genial! Camping Tycoon wurde aufgrund des Ausscheidens eines C++ Programmierers eingestellt. Die Zukunft heißt FLASH und Tümpelhuhn wird der Wahnsinn. Ein neuer Standard.

Wieder einmal verspricht die Zukunft rosig zu werden und alle ruhen sich auf den verdienten Errungenschaften aus. Bis, ja, bis plötzlich die Meldung kommt, das Tümpelhuhn stehe als Master zur Verfügung. Weder Produktmanager noch Marketingmanager konnten daovn wissen. MAN SAGT IHNEN JA NICHTS!!!!1
Keine Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken. In 9 Wochen ist GC, da MUSS man dabei sein, wenn man der Menschheit die Veröffentlichung dieses Knallers offenbaren will. Man mietet einen Schützenpanzer – darauf stehen die Ost-Kids – und kauft 500 Gummihühner. Dazu natürlich 4.000 T-Shirts mit dem Aufdruck „Tümpelhuhn – Keine Gnade im Büro!“. Übrigens eine Idee des Marketingmanagers, der an nur einem Wochenende den Slogan erarbeitet hatte. Die Standmiete ist in unerschwingliche Höhen gewachsen, aber das macht nichts. Die Verkäufe werden durch die Decke schießen, wenn die Leute erst sehen, was Tümpelhuhn kann. Das wiederum wird den Aktienkurs dermaßen pushen, dass auch der Vertriebsleiter endlich vom Citroen C3 auf einen Audi umsteigen darf. Zur Sicherheit beschließt man, den Brauerei Tycoon in neuer Verpackung noch einmal mitzunehmen. Der lief damals gut, vielleicht erlebt er ja einen 4. Frühling.

3 Monate nach der Messe erfolgt der Insolvenzantrag. Der Chef ist derweil gleichgültiger Alkoholiker, der Marketing Mangager hat sich zu Microsoft abgeseilt. Er macht dort nun „Inbound“. Klingt sehr wichtig, der verdient sicher richtig Asche. Der Vertriebsleiter hat ein Angebot von Nestlé angenommen und steht im örtlichen Mediamarkt neben dem Softwareeinkäufer, plaudert über alte Zeiten im Puff… damals… auf der GC 2006… und nimmt einen Schluck aus der brandneuen Nespresso von Krupps, die er vor Ort an einem kleinen Stand vorführt. Es ist kein Stand mit großem Flachbildschirm, lauter Musik und bahnbrechenden Entertainment-Artikeln, aber hey… zumindest ein Elektrogerät, von dem zumindest er begeistert ist. Und der Produktmanager… der sitzt arbeitslos zu Hause und verbrennt sein BWL-Diplom.

Hätten wir es nur so gemacht, wie die Global Player. Hätten wir nur endlich mal angefangen zu arbeiten und aufgehört zu träumen. Vergessen wir einfach diese Branche, denkt sich der Chef, hier wird man eh nur ausgebeutet. Wenigstens ist ihm der Audi A8 W12 geblieben, den er sich nach den Absatzprognosen zu Tümpelhuhn des Marketingmanagers als Firmenwagen zulegte. Der Tank ist zwar leer, aber schön anzusehen ist er immer noch.

Danke an Patrick für die Zusammenfassung, der ich voll zustimme. Ich hätte es nicht besser schreiben können!

BIU verteidigt Prüfungsarbeit der USK

Im Rahmen einer Kabinettssitzung der Bayerischen CSU-Landesregierung äußerten Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Christine Haderthauer unlängst Kritik am Alterskennzeichnungsverfahren bei Computer- und Videospielen.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. kann die jüngsten Aussagen der CSU-Minister Haderthauer und Herrmann in keiner Weise nachvollziehen und fordert die bayerische Staatsregierung trotz Dauerwahlkampfs zur sachlichen Diskussion auf. Offensichtlich hat die bayerische Staatsregierung nach wie vor ein falsches Bild vom System des deutschen Jugendmedienschutz.

„Wenn die für den Jugendschutz in Bayern verantwortliche Staatsministerin Haderthauer in den Medien behauptet, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle würde am Staat vorbei Alterskennzeichnungen vergeben, dann hat sie das System des Jugendschutzgesetzes leider nicht verstanden“, konstatiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. „Die Alterskennzeichen im Spielebereich stellen staatliche Verwaltungsakte des Landes Nordrhein-Westfalens dar, welches durch seine ständigen Vertreter in jeder Prüfsitzung den Vorsitz inne hat. Nordrhein-Westfalen hat die Federführung bei den Obersten Landesjugendbehörden der Länder für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Frau Haderthauer sollte dies als für den Jugendschutz zuständige Ministerin wissen.“

Der Kritik von Innenminister Herrmann entgegnet Wolters: „Es gibt derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit der USK bzw. die bestehenden Prüfkriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Instituts im Auftrag von Bund und Ländern hat in einem Bericht jedenfalls die Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet.“

GAME Bundesverband: Browsergames profitieren von der Wirtschaftskrise

In scheinbar allen Branchen kriselt es derzeit heftig, jedenfalls behaupten das ständig diverse Unternehmen. Auch die internationale Spieleindustrie musste bereits heftige Abstriche hinnehmen, auch wenn der BIU weiterhin standhaft gute Zahlen versucht zu präsentieren.

Doch wie ist es zwischen all diesen Hiobsbotschaften um die europäische und insbesondere die deutsche Browsergamesbranche bestellt? Mein Kanzleipartner Dr. Malte Behrmann, seines Zeichen auch Geschäftsführer des GAME Bundesverbandes deutscher Spieleentwickler und Generalsekretär der European Games Developer Federation hat dem Onlinemagazin Galaxy News in einem Interview ber die derzeitigen Standpunkte europäischer Browsergamesentwickler Rede und Antwort gestanden.

Da unsere neue Auszubildene das Interview gerade erst fleißig von Band abgetippt hat, soll natürlich auf den Artikel auch in diesem Blog hingewiesen werden.

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