Glider stellt nach einstweiliger Anordnung vorläufig den Support ein

Mit Wirkung zum 10. März 2009 hat MDY Industries Inc., Entwickler der Botsoftware Glider für World of Warcraft, den Support für das Programm eingestellt. Dazu gezwungen wurde MDY Industries durch eine Widerklage von Blizzard Entertainment Inc., die diese als Reaktion auf die Feststellungsklage von MDY Industries, dass Glider keine Rechte von Blizzard verletze, erhob.

Bezirksrichter David G. Campell kam MDY Industries mit einem konkreten Datum für die einstweilige Anordnung zuvor, so dass MDY sich gezwungen sah, den Service einzustellen, solange das Berufsgericht nicht über einen Widerspruch gegen die Anordnung entschieden hat.

Die Anordnung im Originalwortlaut findet man hier.

Danke Logistep…

…dass Ihr mir doch tatsächlich Argumente liefert.

Folgender Text als Screenshot von der Logistep-Webseite wurde im Forum von Abmahnwahn-Dreipage.de gepostet und spielt mir natürlich ein wenig in die Hände, dass die abmahnenden Kanzleien erst einmal sicher beweisen sollen, dass in einem RAR-Archiv wirklich urheberrechtlich relevantes Material vorhanden war.

z51921b1011

Logistep verbreitet also aktiv Fakedateien, die nicht ausführbar sind und wer weiß welchen Inhalt haben. Diese wiederum sollen dann urheberrechtlich geschützt sein?

P.S. Damit ist vielleicht auch geklärt, ob ich in dem schönen Forum von oben mitlese, obwohl ich geschrieben habe, dass der Mandant einen Mahnbescheid erhalten habe, weil er verspätet reagiert habe :-)

Ein Crack und Call of Juarez oder auch "Das Abmahnen von Teilarchiven"

Ich dachte eigentlich, dass diese Sache endlich abgeschlossen ist, nachdem sich über 4 Monate niemand meldete. Aber zu früh gefreut, denn vor kurzem erhielt mein Mandant eine Zahlungsaufforderung von Infoscore mit einer Inkassoforderung über die damals geforderten Rechtsanwaltsgebühren.

Richtig, das Schreiben ging übrigens direkt an meinen Mandanten, obwohl ich damals gegenüber den abmahnenden Anwälten Schutt & Waetke meine Bevollmächtigung anzeigte, ich danach aber nie wieder etwas von diesen hörte. Ein schöner Einschüchterungsversuch meiner Meinung nach und eventuell noch eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer wert. Auf jeden Fall aber ein weiteres Zeichen dafür, dass es eben doch nur um das Eintreiben der Kosten geht und die Unterlassungsforderung, welche zumindest meinem Rechtsverständnis nach doch an erster Stelle stehen müsste, völlige Nebensache ist.

So langsam dürften wir aber bei Infoscore bekannte Namen werden. In einer anderen Sache wurden auch Spieledownloads abgemahnt, obwohl diese in RAR-Archiven vorgelegen haben sollen und ich einmal auf deren Beweisführung gespannt bin. Wahrscheinlich dürfte es ihnen schwer fallen, da in einem Fall sogar nur ein Teilarchiv abgemahnt wurde, welches man ohne die anderen Teile ja wohl schwer entpacken hätte können. Da es aufgrund der verspäteten Reaktion des Mandanten in dieser Sache aber schon zu einem Mahnbescheid gekommen ist, gegen den wir Widerspruch eingelegt haben, dürfte es zumindest in einer Sache bei dem Mandanten demnächst wohl zu einem Verfahren kommen, wenn auch nur amtsgerichtlich.

Himmelstränenband, Phönixschuhe, Siamesenmesser und 7 Mio. Yang gestohlen

Bochum-Dahlhausen – 28.01.2009 – 13:18 –
Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade.
Gemeint sind Ausrüstungsgegenstände bei diversen Onlinespielen. Man kann sich leicht in Onlinerealitäten verlieren, doch die digitale Welt kostet etwas in der realen Welt. Wer digital etwas werden will, muss nicht nur gut spielen, sondern mit analogem Geld in seine Spielfigur investieren. So ein Avatar will gut ausgerüstet sein.

Da hat ein 45-jähriger Bochumer über einen Zeitraum von zwei Jahren etwa 1000 Euro in sein Hobby investiert und seiner Figur unter anderem ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang gegönnt.

Als er dann am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr, feststellt, dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist, ist er verständlicherweise verärgert. Wer ist der dreiste Dieb? Gab es einen Serverabsturz? Gab es einen Hackerangriff? Dinge, die man als einfacher User nicht klären kann. Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe – die Polizei. So begibt sich unser žBestohlenerœ zur nächstgelegenen Wache und trifft zum Glück auf einen Insider. Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt.

Patentierung von Onlinespielen

Das US-Unternehmen Worlds.com hat laut den Kollegen von Virtual Worlds.com ein Patent aus dem Jahre 2000 beim US Patentamt eingetragen bekommen, welches die die Positionierung von Figuren in einer Onlinewelt anhand von Eingaben über die Tastatur beschreibt, also anscheinend die Funktionsweise von so ziemlich jedem MMO (Massive Multiplayer Onlinegames). Als erste „Amtshandlung“ klagt Worlds.com jetzt gegen den MMO-Anbieter NCSoft, die sich unter anderem für Lineage verantwortlich zeigen und kündigt gleichzeitig an, auch andere Anbieter zu Lizenzzahlungen zwingen zu wollen.

Das Verfahren dürfte nicht nur für Fans und Hersteller von MMORPGs interessant sein, sondern bietet auch viele juristische Fragestellungen. So darf beispielsweise bezweifelt werden, ob das Patent von Worlds.com nicht schon im Jahr 2000 zum Stand der Technik gehörte und somit, zumindest nach deutschem Recht, im Wege eines Nichtigkeitsverfahrens, überhaupt Bestand hätte.

Auch der geschätzte Kollegen Andreas Lober resümiert über das das Verfahren und stellt sich die Frage, ob die angegriffenen MMO denn überhaupt das Patent nutzen, oder nicht den gleichen Effekt mit anderen Mitteln erreichen, was keine Patentverletzung darstellen würde. Eine Frage, die im Detail schwer und nur in einem langwierigen Verfahren zu beantworten sein wird.

Ich werde versuchen über die weitere Entwicklung zu berichten.