Was man nicht mit dem Ipad am Frühstückstisch machen sollte

Da ich erst gestern wieder auf der DMexco in Köln gemerkt habe, wie sinnvoll sich ein Ipad zum einen geschäftlich nutzen läßt und wie gut sich damit Zeit vertreiben lässt, wenn man 2 Stunden am Flughafen sitzt und wieder einmal auf einen verspäteten Air-Berlin Flug wartet, bin ich inzwischen entgültig zu einem App-Junkie verworden. Diese App aber, nun ja, soll man mit Vorsicht benutzen :-)

Du bist meine letzte Hoffnung

Heute Morgen, ich komme gerade im Büro an, sagt mir die Sekretärin, dass ein befreundeter Rechtsanwaltskollege aus Frankfurt angerufen habe und ich dringend sprechen müsse. Nun ja, ich war gespannt und die Spannung nahm nicht ab, als er mir dann persönlich sagte, dass ich seine letzte Hoffnung wäre.

Am Ende stellt es sich zum Glück nicht als so schlimm dar, denn er hatte heute einen Termin am Landgericht, seine Robe aber in Frankfurt vergessen. Ich hätte ihm ja auch gerne geholfen, dumm nur, dass meine noch zu Hause lag, weil ich letzte Woche in München am Landgericht war. Ein Anruf am Anwaltszimmer beim Landgericht versprach aber Besserung und der Kollege konnte seinen Termin hoffentlich wahrnehmen, ohne dass ihn auf dieses hinweisen muss, denn wer weiß, wie der aktuelle Richter zu der Entwicklung steht?

Haben Kollegen aus Berlin Erfahrung, ob Richter sich geäußert haben, wenn man der, eigentlich ja wohl nicht mehr geltenden Pflicht, auch nicht mehr nachkommt in Berlin?

*gähn* Phantasy-Pro Installation am Morgen

Da kommt man extra um 7:30 ins Büro, um die neue Version von Phantasy-Pro von Datev fertig zu haben, bevor das Büro sich füllt und was passiert? Datev „schnarcht“ sich seit 40 Minuten bereits mit der Serverinstallation aus und macht keine Anstalten bald fertig zu sein.

Da die Clientrechner wohl auch alle nicht viel kürzer brauchen, selbst wenn ich sie über das Netzwerk gleichzeitig installiere, dürften unsere Sekretärinnen ihren Morgen wohl alternativ mit Kaffeekochen für mich oder mit Aktensortieren im Allgemeinen verbringen müssen 😉

Social Media galore für die Kanzlei

Ich selber bin ja immer noch ein stiller Verweigerer von Facebook und Konsorten und beantworte eigentlich immer nur meine Freundschaftsanfragen.

Einzig Xing und LinkedIn nutze ich aktiv. Wir haben jetzt allerdings angefangen, intensiv für die Kanzlei als auch für unsere anderen Tätigkeiten Facebook zu nutzen und obwohl mir die Bekanntheit von Facebook durchaus geläufig ist, bin ich doch über die Nachfrage nach der Kanzleiseite auf Facebook überrascht.

Vielleicht muss ich mich doch an ein neues Zeitalter gewöhnen 😉 Ich habe wohldie Beteuerungen von unserem Mitarbeiter Sebastian Motzko, der für uns GamesConsulting.de betreibt, unterschätzt.

Wer will mein Freund sein?

Österreich: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Muezzin-Spiel

Die Staatsanwaltschaft Graz hat wegen einer Wahlkampf-Website der steirischen FPÖ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Partei hat ein Spie“ online gestellt, in dem man Moscheen und Minarette sowie Muezzine aus der Landschaft verbannen und dafür Punkte sammeln kann.

Die Ermittlungen gehen auf einer Anzeige wegen Verhetzung gegen die FPÖ zurück, die der Grünen-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Werner Kogler erstatten hatte.

Aus Gründen der Meinungsfreiheit sollte jeder sich das Spiel selber anschauen, denn auch wenn ich mich von dieser Meinungsäußerung distanziere, so hat doch jeder das Recht eine gegenteilige Meinung in einem Rechtsstaat zu äußern, oder? Wie schon bei unserem deutschen Dauerbrenner Sarazzin kommt eine Diskussion über die Meinungsfreit bei der „vielfältigen“ Presse natürlich nur selten auf den Tisch.

Wenn Mandanten Leistungen scheinbar umsonst haben wollen

Gestern bin ich über diesen Blogeintrag beim Kollegen Paulei gestolpert und er hat mich gleich an einen Anruf vom Mittwoch erinnert.

Anrufer (mit starkem chinesischen Dialekt): Ich habe eine Abmahnung bekommen. Das ist so ähnlich wie bei einem ehemaligen Mandanten von Ihnen und der hat Sie auch empfohlen.

Ich finde das natürlich immer super, wenn man weiterempfohlen wird. Das Problem, und damit meine ich nicht das Problem den Anrufer sprachlich zu verstehen, folgte aber auf dem Fuß.

Anrufer: Die Frist läuft morgen aus, können wir kurz vorbeikommen?

Meine Antwort: Aber sicher doch. Eine Erstberatung kostet bei uns 150 Euro + Umsatzsteuer, die aber angerechnet wird, wenn es zu einem vorgerichtlichen Mandant kommt, versuchte ich ihm zu erklären.

Das war wohl nicht in seinem Sinne, denn aus vergangenen Erfahrungen weiß ich schon, dass, wenn jemand daraufhin antwortet, dass er gleich zurückrufe, sich niemand mehr meldet. So war es auch und ich fragte mich erneut: Was erwarten potentielle Mandanten? Dass man deren Schriftsätze erst einmal kostenlos bearbeitet? Dass die Erstberatungsgebühr angerechnet wird, ist doch eigentlich schon ein fairer Deal?

BGH: Unverkäuflichkeit von Accounts ist nicht unvereinbar mit dem Erschöpfungsgrundsatz

In dem Rechtsstreit zwischen Valve und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Az. I ZR 178/08, hat der BGH die Praxis von Valve für rechtmäßig erklärt, Computerspiele mit unübertragbarem Nutzungsrecht zu verkaufen.
Valve verkauft DVD-Roms mit Spielen, die nur nutzbar sind, wenn sie online mit einem individuellen Zugangscode registriert werden. Laut den auf der Verpackung der DVDs abgedruckten Vertragsbedingungen ist der zur Aktivierung angelegte Account nicht übertragbar. Dies hielt die Verbraucherzentrale für unzulässig. Dem Nutzer werde faktisch das Recht genommen, die DVD weiterzuverkaufen.
Gem. § 17 Abs. 2 UrhG darf das Original oder ein Vervielfältigungsstück eines Werkes frei angeboten oder in den Verkehr gebracht (verbreitet) werden, wenn das Original oder Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten in den Handel gekommen ist; gem. § 69c Nr. 3 gilt dieser Grundsatz auch für Computerprogramme. Nur die Vermietung kann der Urheber verbieten. Wer also beispielsweise eine Musik-CD kauft, kann diese frei weiterverkaufen, ohne dass es auf den Willen des Urhebers der Musik ankommt.
Den Fall der Nutzungslizenz sieht der BGH als hiermit nicht vergleichbar an. Der Erwerber des (körperlichen) Datenträgers ist demnach nicht gehindert, diesen weiterzuverkaufen. Zwar ist dieser nach der Registrierung für einen Zweiterwerber nicht mehr nutzbar. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch wegen Erschöpfung, denn Valve hat kein vollständig nutzbares körperliches Programm in Verkehr gebracht.
Die Vertragsbedingungen verbieten lediglich den Verkauf des Nutzerkontos. Dieses wird online gewährt und ist damit unabhängig vom körperlichen Datenträger. Dem BGH zufolge ist die einmalige Gestattung einer Nutzungsmöglichkeit vergleichbar mit der Eintrittsgewährung zu einer Veranstaltung. Damit sind die Grundsätze der Erschöpfung nicht anwendbar. Der Urheber hat das Recht, Verkörperungen seines Werkes so zu gestalten, dass sie nur auf bestimmte Weise genutzt werden können. Mit anderen Worten: der Erschöpfungsgrundsatz begründet keinen Anspruch auf Einräumung aller Nutzungsmöglichkeiten eines Werks. Damit verstoßen die Vertragsbedingungen von Valve nicht gegen gesetzgeberische Wertungen gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Schließlich stellt der BGH fest, dass die Klausel auch nicht gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt oder den Vertragszweck entgegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 gefährdet.

Interview mit der Presse oder Milliardär werden?

Gestern Abend rief ein Journalist von der Frankfurter Neuen Presse an, ob ich ihm heute nicht ein Interview geben könne, und Antworten auf die Frage, wie und was die Menschen in 10 Jahren spielen, hätte.

Ich habe natürlich zugesagt, musste ihn aber insoweit abbremsen und die Wahrheit sagen, dass ich lieber Milliardär werden würde, wenn ich die Antworten auf diese Frage mit Sicherheit beantworten könnte.

Anscheinend war er aber mit meinen Antworten zufrieden genug und das Interview erscheint jetzt am Wochenende.

Gamesconsulting.de

Endlich konnte ich jemanden Neues für die H&H Games Consulting GmbH einstellen, der Akt, jemanden Geeignetes zu finden, war gar nicht so leicht. Zum Glück hat dies auch Auswirkungen darauf, dass die Firmenseite endlich einem Update unterzogen wurde und auch einen Businessblog spendiert bekommen hat.

http://gamesconsulting.de/

Lebenszeichen

Ja ich lebe noch und ja ich mag den Blog noch. Die Arbeitsbelastung war in letzter Zeit jedoch zu groß, um regelmäßig Einträge zu verfassen. Ich habe daraus aber eine Lehre gezogen.

Meine Intention war immer, juristisch tiefergehende Artikel zu verfassen. Da mir hierzu jedoch die Zeit fehlte, habe ich oft gar nichts geschrieben, was ja auch nicht der Weisheits letzter Schluss sein kann. Ich werde daher die Ausrichtung des Blogs ändern, mehr aus dem Kanzleialltag berichten, mehr – vielleicht – humoristische Einlagen präsentieren und auf meine eigene Weise natürlich auch über bedeutende Urteile berichten, ohne dazu dann aber eine juristische Analyse zu präsentieren oder diese Entwicklungen wissenschaftlich aufzubereiten.

Mehr wird also wieder kommen, auch wenn die nächste Reise schon wieder ansteht, denn Sonnabend geht es erst um European Games Award, Montag zur Game Developers Conference und Mittwoch dann zur GamesCom, weswegen ich eine Woche in Köln im Hotel verbringen muss, und Kopfschmerztabletten verzerren werde, um ca. 45 Meetings zu überstehen, die jetzt schon auf dem Terminplan vorhanden sind 😉