Amokläufe und die Verantwortung der Presse

Ich wollte zu dem Thema, wie die Presse mit dem Amoklauf vom Dienstag umgegangen ist und umgeht, eigentlich einen eigenen Beitag schreiben. Besser als der Kollege Udo Vetter von Lawblog.de vermag ich es aber gar nicht auszudrücken und verweise daher zum einen lieber noch einmal auf die Pressemitteilung von BIU und G.A.M.E und schüttele einfach einmal mit Unverständnis den Kopf über Herrn Christian Pfeiffer, der – ebenfalls noch bevor die Opfer zu Grabe getragen sind – seine eigene Sensationsgier und sein eigenes Geltungsbedürfnis mit Unkenntnis und eventuell auch finanziellen Eigeninteressen schmückt und zufällig gerade zu diesem Zeitpunkt solche Studienergebnisse an die Öffentlichkeit gibt und natürlich gleich noch das totale Verbot von „Killerspielen“ fordert und der Meinung ist, dass World of Warcraft ab 18 Jahren eingestuft werden sollte.

Da mir dazu nichts anderes mehr einfällt, als der erneute Verweis auf auf mein Verfassungsrechtsgutachten zu § 131a StGB und unserer Familienministerin zu ihrer besonnenen Stellungnahme zu dem Thema zu beglückwünschen, beende ich diesen Eintrag hier einfach abrupt.

Edit: Wie ich sehe, gibt es auch schon erste Beschwerden beim Deutschen Presserat wegen der Art und Weise der Berichterstattung. Ein richtiger Schritt, auch wenn ich das Ergebnis der Beschwerde wohl schon erahne.

Terroranschlag oder ansteckende Krankheit? Dann kann ich wohl nicht zur GDC

Vor einigen Tagen habe ich dann doch noch meine Einreiseerlaubnis für die USA erhalten, um zur Games Developers Conference in San Francisco nächste Woche fliegen zu können. Neben dem Datenstriptease konnte ich zum Glück auch alle sonstigen Fragen mit NEIN beantworten.

Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit, an einer körperlichen oder geistigen Störung, oder betreiben Sie Drogenmissbrauch oder sind drogenabhängig?

Nö, oder zählt Masern als Kind?

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet […] oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Da würde ich mit dem Schiff und aus Südamerika kommen!!

Waren Sie jemals oder sind Sie gegenwärtig an Spionage- oder Sabotageakten, an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt, oder waren Sie zwischen 1933 und 1945 in irgendeiner Weise an Verfolgungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Naziregime oder dessen Verbündeten beteiligt?

Ich muss erst noch meinen Flugschein bei euch absolvieren!

Beabsichtigen Sie, in den Vereinigten Staaten einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen, oder wurden Sie jemals vom Aufenthalt in den USA ausgeschlossen und abgeschoben, oder wurden Sie aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen, oder haben Sie sich auf Grund von Täuschung oder Falschangaben ein Visum oder Zutritt zu den Vereinigten Staaten verschafft oder haben den Versuch dazu unternommen?

Uff, keine Ahnung, macht alles mein Schleuser

Haben Sie jemals eine Person mit U.S.-Staatsbürgerschaft daran gehindert, das ihr gerichtlich zustehende Sorgerecht für ein Kind auszüben, oder haben Sie ihr dieses Sorgerecht vorenthalten oder verweigert?

Nein! Glück gehabt, dass sie nicht fragen, ob ich deswegen einreisen will :-)

Fazit: Die spinnen, die Amis! Und die Dr Pepper, die ich drüben kaufen will, darf ich dann auch nicht mit nach Hause nehmen. Verdammter Mist!

Fax vs. Rohrpost

Unsere liebe neue Azubine macht sich zwar gut, aber bringt mich auch hin und wieder zum Schmunzeln. Nicht nur weil sie Computerspiele mag, und daher in unsere Kanzlei Dr. Behrmann & Härtel als Gamingskanzlei passt, sondern weil ihr auch seltsame Dinge passieren. Gestern z.b. fertigte sie ein Anschreiben zweimal aus. Auf meine Nachfrage hin, warum das denn wichtig wäre – man will ihr ja etwas beibringen – antworte sie mir dann, dass nach dem Faxen ja noch eine Kopie übrig bleiben müsste, um es im Original zu verschicken.

Ich muss zu geben, in dem Moment war ich mir nicht sicher, ob sie mich veralberte oder wirklich dachte, dass bei einem Fax das gefaxte Papier wie mit einer Rohrpost verschwindet 😉

Einmal "kaltes Wasser" für unsere neue Azubine

Gestern stand bei uns in der Kanzlei alles im Zeichen eines eigentlich kleineren Verfahrens, das sich aber inzwischen als recht aufwendig erweist. So mussten gestern ein ganzer Leitzordner voll Anlagen zu einem Schriftsatz sortiert werden und darauf geachtet werden, dass das Original, die beglaubigte Kopie und unsere eigene Kopie auch die gleichen Inhalte haben.

Für eine Auszubildene in ihrer zweiten Woche der Ausbildung sicher eine Herausforderung, die sie aber gut gemeistert hat – auch wenn sie natürlich Hilfe von unserer ausgebildeten Rechtsanwaltsgehilfin hatte. Heute muss sie alleine das Sekretariat managen, aber sie will ja etwas lernen 😉

Blog ist wieder da – wenn auch mit Fehlern

Nachdem der Blog leider unabsichtlich offline war, weil mein Provider es nicht geschafft hat, einen schnellen KK-Antrag zu realisieren, ist es jetzt doch wieder geschafft und der Blog ist wieder online.

Fehler sind noch vorhanden, die morgen ausgemerzt werden müssen, die meisten Plugsins sind noch nicht installiert und Optimierungsbedarf gibt es auch noch.

Zumindestens läuft aber wieder alles 😉

Langsam füllt sich das Team

So langsam wird das Büro voller. Seit gestern ist unsere neue Azubine bei uns tätig und hofft natürlich nach Ihrer Ausbildungszeit als ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte tätig zu sein. Bislang stellt sie sich sehr gut an, mal sehen wie es wird, wenn sie in die erste Stresssituation gerät. Ich habe aber ein gutes Gefühl.

Mandanten aus dem Bereich gewerblichen Rechtsschutzes und vor allem natürlich des Gamesrechtes geben sich inzwischen die Klinke in die Hand und es war definitv eine gute Idee, sich in eine Sozietät mit meinem neuen Partner, Rechtsanwalt Dr. Malte Behrmann, zu begeben, das Team zu vergrößeren und sich insgesamt professioneller aufzustellen.

Die Arbeit und der Verwaltungsaufwand sind natürlich auch gewachsen, aber man kann ja nicht alles haben 😉

Filmabgabe verfassungswidrig?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit den Klagen von neun Kinobetreibern befasst, die sich gegen die Heranziehung zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt (FFA) des Bundes gewandt hatten. Die FFA, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, hat nach dem Filmförderungsgesetz die Aufgabe, den deutschen Film durch Beihilfen an die Produzenten von Filmen zu fördern. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit zieht sie die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft durch Bescheid zu der sog. Filmabgabe heran. Darüber hinaus schließt sie aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im Filmförderungsgesetz mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Fernsehveranstaltern Verträge mit mehrjähriger Dauer, in denen diese sich zur Leistung von weiteren Finanzmitteln verpflichten.

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Erhebung der Filmabgabe in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig. Es geht – insoweit in Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber – davon aus, dass es gerechtfertigt ist, sowohl die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft als auch die Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen. Denn auch die Fernsehveranstalter ziehen ebenso wie die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft aus der Verwertung von Filmen wirtschaftlichen Nutzen, der durch die Tätigkeit der FFA gefördert wird. Wird – wie im Filmförderungsgesetz – eine gesellschaftlich homogene Gruppe wegen eines ihr entstehenden Gruppennutzens mit einer Sonderabgabe belegt, so verlangt allerdings der verfassungsrechtliche Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG), dass grundsätzlich alle Angehörigen der Gruppe nach einem vorteilsgerechten Maßstab zur Leistung der Abgabe herangezogen werden. Dies ist dann nicht hinreichend gewährleistet, wenn bestimmte Gruppenangehörige – wie hier die Fernsehveranstalter – ihren Kostenbeitrag und dessen Höhe frei aushandeln können. Es ist daher zur Wahrung der Abgabengerechtigkeit grundsätzlich erforderlich, dass die Fernsehveranstalter vom Gesetzgeber in die Abgabepflicht einbezogen werden und für sie überdies auch der Maßstab ihrer Kostenbeteiligung gesetzlich festgelegt wird. Sollen die Fernsehveranstalter weiterhin auf vertraglicher Grundlage herangezogen werden, bedarf es ebenfalls der gesetzlichen Festlegung von Kriterien für den Umfang ihrer Kostenbeteiligung. Hier fehlt es im Gesetz an jeglicher Festlegung solcher Kriterien.

Aufgrund dieser Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen, welches nunmehr über die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Filmabgabe zu entscheiden haben wird.

Ein Abo hat zwingend IMMER eine Kündigungsfrist?

Ich hatte ursprünglich die NJW, die GRUR und die Computer und Recht im Abo. Bestellt wurde das ganze letzten Mai im lokalen Thalia-Laden, wo eine nette Verkäuferin das Ganze einfach in den Computer hackte. Kurze Zeit später kamen die ersten Zeitschriften und die Rechnungen; wohlgemerkt von Thalia – nicht von den Verlagen. So weit ist das Ganze sehr unspannend.

Interessant wurde es, als ich letztes Jahr die Zeitschriften gekündigt habe, um sie dann mit der neuen Kanzlei eventuell wieder zu bestellen. Das funktionierte auch bestens und Thalia bestätigte mir die Kündigung und teilte mir mit, dass keine weiteren Lieferung mehr folgen.

Aber zu früh gefreut, denn Mitte Januar folgte die Rechnung für die GRUR für das Jahr 2009 und ein Schreiben, dass die die Kündigung doch erst Ende 2009 akzeptiert werden würde vom Verlag. Das verwundert mich doch schon, denn

1. habe ich nie eine AGB bestätigt oder sonst eine Kündigungsfrist im lokalen Thalia-Geschäft anerkannt
2. wurde mir das Vertragsende von Thalia 15 Tage vor der neuen Rechnung bestätigt.
3. sind meiner Meinung nach nicht die Verlage meine Vertragspartner, sondern der Thalia Medienservice.

Da man mir auf ein Schreiben nicht antwortete, rief ich heute erneut dort an, die das Schreiben NATÜRLICH nicht bekommen haben. Auf meine Erklärungen, warum ich nicht einsehe, weitere Kosten für ein Abo zu zahlen, sagte mir die Dame am Telefon, dass es doch normal sei, dass ein Abo eine Kündigungsfrist habe. Auf meine Nachfrage, wo das denn stehen würde, konnte sie mir leider keine Antwort geben.

Jetzt bin ich einmal gespannt, sie will die Sache der Geschäftsleitung geben, denn vor Gericht wolle sie sich nicht streiten, drei Abos wären ja „Pillepalle“. Na dann!