Die Wahrheit musste einmal gesagt werden
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Wir haben einige Zeit über das Für und das Wider einer Rechtsanwalts GmbH debatiert und jetzt doch am 28.12.2009 die Dr. Behrmann & Härtel Rechtsanwalts GmbH gegründet.
Ein neuer Schritt dabei, Ordnung in meine Aktivitäten, von Consulting, über Business Angel bis hin zur anwaltlichen Tätigkeit zu bringen oder doch nur der richtige Weg, mehr graue Haare zu bekommen?
Wir werden sehen 😉
Wir suchen, zum frühestmöglichen Einstellungstermin eine weitereRechtsanwaltsfachangestellte (m/w) in Berlin zur Ausbildung.
Voraussetzungen:
– Sehr sicherer Umgang mit der deutschen Sprache (entsprechende Note im Abschlusszeugnis!).
– Englische Sprachfähigkeiten (genug um Telefonate in Englisch anzunehmen und englischsprachige Kunden/Mandanten zu empfangen).
– Guter Abschluss der mittleren Reife, Abitur bevorzugt.
Arbeitsumfeld:
Es erwartet die/den Auszubildende/Auszubildenden ein spannendes Arbeitsumfeld in einer neu gegründeten Kanzlei, die ausschließend das Recht der Computerspiele und Multimediarecht behandelt und in deren Räumen die europaweite Gamingindustrie aus verschiedenen Gründen eine sehr starke Präsenz hat. Dementsprechend muss der/die Auszubildende/Auszubildende auch mit zahlreichen internationalen Kunden/Mandanten telefonieren und diese empfangen können. Das Team besteht aus aktuell 4 Personen und wird von zwei Referendaren unterstützt.
Erwartet wird die Bereitschaft, sich in dieses Umfeld einzufinden und dabei das Interesse zu haben, in diesem Umfeld die klassischen Aufgaben einer Rechtsanwaltsgehilfin (m/w) zu erlernen und sodann erfüllen zu können, die da beispielhaft sind:
– Sicheres Verfassen von Texten und Schriftsätzen nach Phonodiktat oder auf Anweisung
– Führung des Posteingangs samt Digitalisierung sämtlichen Schriftverkehrs
– Führung aller Akten samt Wiedervorlage, Fristenkontrolle, Posteingangs und Postausgangsbuch
– Vorzimmertätigkeiten samt Terminkontrolle
– Später eigenständige Korrespondenz mit Gerichten und Behörden etc.
– Reiseplanung und Reiseabrechnung
– Korrekturtätigkeiten für Schriftsätze (daher auch sehr gute Sprachkenntnisse)
– Klassische Büroorganisationstätigkeiten wie Verpflegung von Mandanten/Kunden, Empfang, Ordnung und allem was dazu gehört
Benötigt wird ebenfalls ein gutes Verständnis für Technik, Computer und Internet, da dieses zum einen der tägliche Beratungshorizont ist, zum anderen in der Kanzlei stets angewandt wird, sei es zum Erstellen von Schriftsätzen, zum Einholen von Informationen über das Internet oder zur Bedienung einer Rechtsanwaltssoftware (hier Phantasy von Datev) über das Kanzlei-Netzwerk.
Bewerbungen bitte, ausschließlich digital, an info@rae-behrmannhaertel.de
..dauert wohl bei uns etwas länger.
Da bereut man es schon fast wieder, über das Internet bestellt zu haben. Am letzten Donnerstag wurde der Drucker per Spedition versendet, heute ist er immer noch nicht da. Ob die das Gerät per Fahrradkurier transportieren? So sicher bin mir inzwischen nicht mehr, denn bei so einigen unserer Anrufenwar sich der Onlinehändler selber anscheinend nicht mehr sicher, ob die Sache nun per Transportdienst oder DHL oder als neue Variante heute per Transportdienst von DHL (die angeblich andere Fahrzeuge hätten) kommen soll. Zwischenzeitlich gab es sogar einmal Emails, dass es unsere Adresse nicht geben solle, das war allerdings auch schon am Sonnabend.
Gut, dass der alte Drucker wenigstens noch ein bißchen funktioniert. Es lebe der Kauf über das Internet, nur eilig darf man es nicht haben!
Das fragte sich gerade unsere Auszubildene und war der Meinung, dass man dann eben wieder geht.
Wäre eigentlich ein guter Trick, um Verfahren in die Länge zu ziehen bzw. kein negatives Urteil zu kassieren, oder? 😉
Zum Glück sind wir aber nette Ausbilder, haben ihr erklärt, was passieren könnte, sowie welche Arten von Urteile es gibt/geben kann – und haben ihr damit erneut einen AHA-Moment spendiert. Und da die Mutter unserer Auszubildenen hier angeblich inzwischen auch Besucher des Blogs ist, sei diese natürlich herzlichst gegrüßt und beglückwunscht zu einer Tochter, die zwar – noch – hin und wieder ein paar naive und erheiternde Fragen stellt, die sich aber zumindest bemüht, etwas zu lernen und mit Ihren Fragen auch bei wolkenverhangenen Arbeitstagen eine gute Stimmung verbreitet.
Und jetzt weiß sie auch, warum es Donnerstag wohl ein langweiliger Termin wird; der Gegner hinkt schon einen Monat mit seinem Schriftsatz hinterher.
…und ich dachte, ich kenne mich in der Spieleindustrie aus! Weit gefehlt, denn der Begriff Wimmelbildspiele ist mir bis vor ein paar Tage noch nicht unter die Kulleraugen gekommen.
Ich zitiere einmal die Buchvorlage aus Wikipedia:
Charakteristisch ist das im Verhältnis zu anderen Bilderbüchern große Format. Häufig werden Formate größer als A 4 gewählt. Auf den sich dann im Buch meist doppelseitig erstreckenden Bildern wimmelt es von detailliert dargestellten Menschen, Tieren und Dingen, woraus sich der Name der Bilderbuchart ergibt. Innerhalb eines Bildes werden dutzende kleine Alltagsszenen dargestellt, die miteinander durch die gemeinsame Umgebung, wie zum Beispiel einen Zoo, eine Stadt oder einen Bauernhof, verbunden sind.
Daraus haben lustige Computerprogrammierer die Wimmelbildspiele gemacht. Beispiele dafür findet man hier. Spielt jemand der Leser so etwas selber? Macht das langfristig Spaß?
Mein Bild von Notaren, ich gebe es ja zu, ist immer noch ein wenig geprägt von dem Klischee des Spießbürgertums. Wer jetzt erwidern will, dass der Härtel einmal wieder Blödsinn schreibt, der mag ja nicht so ganz Unrichtig liegen, aber das Klischee wurde heute wieder einmal bestätigt. Bestätigung Nr. 2 heute also. Was für ein Tag!
Wir haben heute einen jemanden beraten, der eine Gesellschaft gründen möchte, um Erotikartikel zu vertreiben. Ich persönlich habe damit kein Problem und habe den Mandanten ganz normal beraten. Dem Notar, mit dem ich sonst gelegentlich zusammenarbeite hatte jedoch schon eher Probleme. Er lehnte die Übernahme des Mandats, einen Gesellschaftervertrag zu beglaubigen, nämlich ab und hatte zur Begründung nur parat, dass er mit der Erotikbranche nichts zu tun haben will. Mein Argument, dass er von dem Unternehmen nichts kaufen soll, sondern nur eine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen werden soll, fruchte nicht und resultierte nur zu dem Einwand, den er mir – um wohl distinguierter zu klingen – vorher auf Französisch mitteilte: „Das müffelt doch, diese Erotiksachen“.
Ich weiß nicht, was der gute Mann für ein Problem hat, denn schließlich steht nach Durchführung des Mandats bestimmt nicht auf seinem Firmenschild „Vertreter von Erotikunternehmen“ und alles, was an in dem von uns erstellten Gesellschaftervertrag an die Erotikbranche erinnert, ist der Firmenname. Aber was soll es, verdient sich eben ein etwas aufgeschlossenerer Kollege die Gebühren….
Reisen ist schön? Ich bin mir dieses Jahr noch nicht ganz so sicher, denn meine Reisen werden nur wenig Urlaub sein. Diesen Monat Malmö auf der Nordic Game, im Juli Gijon (Spanien) für die GameLab Europe und im Oktober nach Korea für die Korea Games Conference. Mehr Termine werden wohl sicher kommen und innerhalb Deutschland gibt es auch mehr als genug Termine.
Besonders spannend, und für mich durchaus eine neue Herausforderung, ist es aber, dass ich beispielsweise in Spanien und Korea auch Vorträge halten soll/werde. Während mein Kollege Malte Behrmann dies bereits in Massenware absolviert, muss ich mich noch ein wenig daran gewöhnen, dass ein größeres Publikum sich angeblich dafür interessiert, was ich über Onlinegames zu sagen habe 😉
Vor der 3. Zivilkammer nahm die ehemalige Leiterin der KZ-Gedenkstätte in Dachau einen Historiker und Publizisten, der zudem Vorstandsmitglied der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, im Verfahren der Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Behauptung in Anspruch.
Mit Email vom 27.12.2008 wandte sich der Antragsgegner an Frau P., die Leiterin des Kulturzentrums der Israelitischen Kultusgemeinde, und berichtete von ihm zugetragenen Gerüchten, wonach die Antragstellerin Gelder ihrer früheren Arbeitsstätte veruntreut hätte. Dies sei ihm aus mehreren zuverlässigen Quellen in den letzten Wochen zugetragen worden. Die Email sandte der Antragsgegner zur Kenntnisnahme auch an weitere Personen aus dem von ihm in der Israelitischen Kultusgemeinde betreuten Kulturbereich.
Die Antragstellerin behauptet, der Antragsgegner habe die Gerüchte selbst erfunden, um sie zu diffamieren. Er habe damit verhindern wollen, dass sie in die Israelitische Kultusgemeinde zu einer geplanten Veranstaltung eingeladen würde.
Der Antragsgegner behauptet, er habe die Gerüchte nicht selbst erfunden, vielmehr seien ihm diese aus zuverlässigen Quellen zugetragen worden. Es habe sich um eine Äußerung in einem privilegierten Kreis gehandelt. Derartige Äußerungen unterlägen keinem Unterlassungsanspruch. Es liege auch kein Verfügungsgrund vor.
Mit Urteil vom 28.04.2009 hat der zuständige Einzelrichter der 3. Zivilkammer den Antrag zurückgewiesen.
Die Kammer konnte sich nicht vom Vorliegen eines Verfügungsgrundes überzeugen.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt es aber auch an einem Verfügungsanspruch. Die Kammer führt insoweit aus:
[…] Äußerungen innerhalb besonders geschützter Sphären sind nicht rechtswidrig und unterliegen grundsätzlich keinen Unterlassungsansprüchen. Dem Einzelnen steht insoweit ein geschützter Freiraum zu (vgl. Palandt, BGB, § 823, Rdnr. 106). Um eine derartige Äußerung des Antragsgegners in einer besonders geschützten Sphäre handelt es sich vorliegend. Der Antragsgegner hat die Äußerung nur an Mitglieder des Kulturkreises der Israelitischen Kultusgemeinde gerichtet. Nach § 1 Ziffer e der vom Antragsgegner vorgelegten Geschäftsordnung der Israelitischen Kultusgemeinde unterliegen die Mitglieder des Vorstands einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann. Der Antragsgegner durfte sich deshalb darauf verlassen, dass die von ihm mitgeteilten Gerüchte nicht nach außen getragen werden, mit Ausnahme an die Antragstellerin, deren Einbeziehung er ausdrücklich wünschte. Zur Klärung des Wahrheitsgehalts der Gerüchte war das Vorgehen des Antragsgegners auch angemessen und bezog die Antragstellerin mit ein.
Geh nach Hause, Strato!
Nachdem der Blog doch über eine ganze Weile sehr langsam war, habe ich gestern die Notbremse gezogen, den A-Record von rechtmedial.de auf einen anderen Server umgebogen und den Blog auf einen anderen Webspace gepackt. Die Geschwindigkeit sollte jetzt wieder deutlich besser sein und meine Motivation den Blog wieder aktueller zu halten ebenso.
Im Moment scheint es ein Witz zu sein, was Strato hier abliefert, wenn man nach dem Thema ein wenig googelt, dann ist das Ergebnis schon erschreckend….
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