Haftung für Kommentare bei Verstoß gegen Prüfpflichten

Das neueste Urteil des Landgericht Hamburg vom 7.12.2007, das erst jetzt bekannt wurde, bringt nicht viel neue Informationen für Betreiber von Webseiten, vielmehr stellt es klar, dass die Rechtsprechung zur Haftung für Äußerungen von Dritten auf der eigenen Webpräsenz weiter gehalten wird.

Danach haftet der Betreiber eines Weblogs für Kommentare Dritter auf Unterlassung, wenn er Prüfpflichten verletzt. Wann dies der Fall ist, wird jedoch eine Einzelfallentscheidung bleiben, das Landgericht Hamburg konkretisiert dabei nur, dass ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab“ und ein „Spektrum abgestufter Prüfpflichten“ zu berücksichtigen sei.

Als Maßstab kann dabei vielleicht folgende Leitlinie genommen werden.


Ob und inwieweit dem Betreiber eines Webblogs Prüfpflichten obliegen, ist anlassbezogenen zu beurteilen. Dabei ist eine Abwägung vorzunehmen: Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen

Im vorliegenden Fall ging es um eine Äußerung zu einer Call-in Sendung, die das ausführende Unternehmen recht deutlich mit Handlungsweisen des Nationssozialismus vergleicht. Die Frage, wann Kommentare gelöscht werden müssen, wann wir zu einer Zensur kommen und wann der Betreiber haftet, wird aber auch in Zukunft eine Gradwanderung bleiben. Bevor man aber allzu schnell „Zensur“ schreit, sollte man sich verdeutlichen dass die Meinungsfreiheit von einem selber in der Regel dort endet, wo Rechte Dritter verletzt werden.

Betreiber von Sharereactor.com in der Schweiz verurteilt

Ein Blick über die Grenzen sei erlaubt und so weit ist die Schweiz dann ja doch nicht entfernt.

Die Eidgenossen haben nach Medienberichten den Besitzer der Plattform www.shareactor.com wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt, nachdem die Seite schon im März 2004 von den Thurgauer Behörden vom Netz genommen wurde.

Auch in der Schweiz dürfen Filme und Musik nur zu privaten Zwecken kopiert werden. Allerdings schön, dass auf wir zum späten abend noch den Dreh zu einer Meldung von heute Nachmittag finden können.

Da die Plattform nämlich über Einnahmen aus Spenden und Werbung finanziert wurde, bestätigte das Gericht die Anklage hinsichtlich der Gewerbsmäßigkeit.

GEZ und warum Gebrauchtwagen vielleicht bald teurer werden

Heute auf Sat1 lief in der Sendung Akte 08 ein Bericht über Gebrauchtwagenhändler, die auf Portalen wie Mobile.de sich rapider Familienzuwächse erfreuen, um sich so als Privatverkäufer auszugeben und interessierte Käufer schließlich um ihre Gewährleistungsansprüche zu bringen.

Schlechter Stil, aber die Leute brauchen halt das Geld. Nicht nur, dass der Markt hart umkämpft ist, nein, es werden ihnen auch immer neue Kosten auferlegt. Die neuste Kostenfalle kommt aus Westdeutschland, genauer aus Rheinland Pfalz und noch genauer vom Oberwaltungsgericht.

Dieses hat nämlich, entgegen dem Verwaltungsgericht Koblenz im letzten Jahr, mit Urteil vom 29. Janur 2008 entschieden, dass Gebrauchtwagenhändler, für die Autoradios in den von ihnen abgestellten PKW, GEZ-Gebühren zahlen müssen.

Der Südwestrundfunk (SWR) erhob beim Kläger, einem Gebrauchtwagenhändler, für alle in seinen Fahrzeugen eingebauten Radiogeräte in Anlehnung an die für Radio- und Fernseh­händler bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr) sowie für das im Betrieb des Klägers vorgehaltene rote Kennzeichen eine weitere Gebühr. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht statt, weil der SWR nicht ermittelt habe, welche mit Radios ausgerüsteten Fahrzeuge in welchen Zeiträumen zum Verkauf angeboten worden seien. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Händlergebühr, nicht hingegen eine Gebühr für das rote Kennzeichen zu zahlen hat.

Der Kläger sei Halter der Gebrauchtwagen, die er angekauft habe und im eigenen Namen anbiete. Deshalb unterliege er für die in den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten der Rundfunkgebühr. Die Erhebung einer Händlergebühr statt Gebühren für jedes einzelne Radiogerät begünstige den Kläger und sei deshalb nicht zu beanstanden. Da er wegen der pauschal erhobenen Gebühr nicht jede Veränderung im Bestand seiner Gebrauchtwagen anzeigen müsse, sei auch der SWR nicht verpflichtet, mit erheblichem Verwaltungsaufwand Ermittlungen über die Ausstattung der Fahrzeuge mit Radiogeräten anzustellen. Vielmehr könne ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich in den Gebrauchtwagen des Klägers Radios befänden. Das Vorhalten eines roten Kennzeichens erfülle hingegen keinen Gebührentatbestand, so dass hierfür keine Rundfunkgebühr entstehe.

Streitwert bei Verfahren wegen der Verletzung von Impressums- und Belehrungspflichten

Streitwerte in Wettbewerbssstreitigkeiten sind eigentlich ein Thema für sich, aber aufgrund der Soll-Vorschrift des $12 I UWG insbesondere für Abmahnungen und die dadurch entstehenden Anwaltskosten entscheidend. Bislang wurden bei Verstößen gegen Impressums- und Belehrungspflichten unterschiedliche Streitwerte von 900 € bis 15.000 € für derartige Wettbewerbsverstöße angenommen.

Eine Entscheidung des OLG Celle liefert als Ergebnis einen Streitwert von 3.000 € und – das macht die Entscheidung interessant – liefert dafür auch eine tragbare Begründung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften diene dem Schutze der Verbraucher und würde die Mitarbeiter nur gering beeinträchtigen einen Mitbewerber jedoch nur unwesentlich. Hierdurch werde nicht allein eine Kaufentscheidung eines Verbrauchers zu Gunsten des Verletzers der Vorschriften beeinflusst.
Der entscheidende Satz in der Begründung dürfte dabei der folgende sein

Der Umstand, dass eine Widerrufsbelehrung inhaltlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, erscheint dem Senat zunächst nur als bedingt geeignet, die Kaufentscheidung des Verbrauchers zu Gunsten des Verletzers und zum Nachteil seiner sich gesetzestreu verhaltenden Konkurrenten zu beeinflussen.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen und die Argumentation ist ebenso schlagend, wenn nicht sogar noch mehr zutreffend, für Verletzungen von Impressumspflichten, denn seien wir einmal ehrlich: Wieviele Leute schauen wirklich in ein Impressum, stellen einen Verstoß fest und gehen dann zu einem anderen Onlineshop?

Toshiba gibt auf im Kampf HD-DVD gegen Blu-Ray

Gemunkelt wurde es schon einige Zeit, jetzt hat Toshiba es auch offiziell via Pressemeldung bekannt gegeben. Nach „jüngsten Entwicklungen im Mark“ habe man sich dazu entschieden bis zum März dieses Jahres die Auslieferung von HD-DVD Produkten komplett einzustellen. Die richtig oder die falsche Entscheidung? Wohl keine ganz so einfach zu beantwortende Frage.

Unter Weiterlesen die Pressemeldung in Englisch Weiterlesen

Muss Mama wissen und haften, wenn Sohnemann illegal Downloads tätigt?

Gute Frage, nächste Frage mag man sagen, denn geklärt ist die Sitation leider noch nicht. Momentan scheinen die Gerichte munter unterschiedlich zu entscheiden. Da hilft auch die Reform des Urhebergesetzes nicht, denn es geht um Fragen der Haftung und Kenntniss und nicht darum, ob der Download nun illegal ist.

Ein neues Urteil dazu erreicht uns vom OLG Frankfurt, dessen Leitsätze besorgte Eltern aufatmen lassen könnte:
Weiterlesen

Google-Adwords: Risiko Markenverletzung!

Google-Adwords ist aus dem Internetbusiness inzwischen nicht mehr wegzudenken, was aber nicht bedeutet, dass es nicht stellenweise massive rechtliche Probleme aufwirft, mit denen sich der Verwender oder Nutzer auseinandersetzen muss oder für die er – da eben noch ungeklärt – Vorkehrungen treffen sollte. Auf Law-Vodcast.de gibt es dazu jetzt einen interessanten Film.

Aus dem Inhalt:

In der letzten Zeit haben die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Google AdWords stetig zugenommen. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Buchung eines geschützten Begriffes als bloßes Keyword schon eine Markenverletzung ist. Dieses Thema soll im heutigen Vodcast jedoch nicht beleuchtet werden.

Vielmehr wollen wir uns mit einem Bereich auseinandersetzen, der bislang kaum oder gar nicht besprochen wurde: Nämlich der Option žweitgehend passende Keywordsœ bei der Buchung von Adwords-Anzeigen. Es handelt sich hierbei um ein markenrechtliches Pulverfass ohne gleichen.

Bereits vor 2 Jahren haben wir hierzu einen eigenen Podcast gemacht und unter 100 Partnerprogramme eine zentrale Seite mit zahlreichen weiteren Infos und Hintergrund-Informationen online gestellt. Dort kann auch im Forum diskutiert werden.

Unter Suchmaschinen & Recht gibt es alle bis heute veröffentlichen Gerichtsentscheidungen online.

Zum Video , welches sich Verwender von Google-Adwords genau ansehen sollten.

Nicht jede Werbeeinblendung führt zur kommerziellen Nutzung einer Webseite

Ein höchst umstrittenes Thema im Internet ist die Frage, wann eine Webseite kommerziell betrieben wird und der Betreiber dieser Seite daher insbesondere die Regelungen des Markengesetzes beachten muss, die – anders als im Urheberrecht – nur im beim Handeln im geschäftlichen Verkehr ($ 14 MarkenG) ihre Rechtsfolgen entfalten.

In der Vergangenheit kristallisierte sich jedoch heraus, dass auch Werbung auf der Seite, die über große Werbenetzwerke eingebunden werden, dazu führt, dass das Tatbestandsmerkmal „geschäftlicher Verkehr“ angenommen wurde. Die Argumentation baute vor allem darauf auf, dass dadurch die Kosten für den Webserver gedeckt werden würden. So z.b. das Landgericht Hamburg und das Landgericht Frankfurt (LG Hamburg, Beschl. v. 01.03.2000 – Az.: 315 O 219/99; LG Frankfurt, Az. 2 – 06 O 212/01)
Weiterlesen

Und am Anfang schuf..

Geplant habe ich diese Seite schon lange und es gab sogar einmal eine Vorgänger mit www.rechtundspiele.de. Während meines zürückliegenden Referendariats hatte ich aber nie die Zeit – und auch die Lust – gefunden, die Seite zu pflegen, weswegen sie inzwischen nicht mehr existiert.

Seit gestern sind für mich nun die Motivationsgründe wieder stark gestiegen, denn der Lernstress hat erst einmal eine Weile ein Ende gefunden, da ich am gestrigen Tag meine mündliche Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen mit einem „befriedigend“ abschließen konnte. Nun, da die Berliner Rechtsanwaltskammer mir erst heute morgen noch bestätigte, dass sie nach Beantragung der Zulassung als Rechtanwalt noch sechs bis acht Wochen braucht, um mir eine Urkunde auszustellen, muss ich mich damit begnügen mich bis dahin Assessor der Jurisprudenz zu nennen, auch wenn die schöne Abkürzung Ass. Jur. für einige vielleicht besser klingen mag als Rechtsanwalt.

Wie dem auch sein, ich möchte in diesem Blog nicht nur die aktuellen Entwicklungen im Medienrecht begleiten und kommentieren, ich werde natürlich den geneigten Leser auch hin und wieder über meine persönliche Laufbahn als Jurist und Autor informieren und wünsche mir dabei, dass dieser Blog in Zukunft zu lebhaften Diskussionen einladen kann.