Der Lacher zum Sonntag: Was in der Gamesbranche so alles schief läuft oder warum deutsche Spielepublisher ein Problem haben

Beschäftigen wir uns doch einmal mit der Frage: Verdient eigentlich jemand Geld mit Spielen? Die Antwort zum Wochenende eines Bekannten war die Folgende:

Warum? Ganz einfach: 80% aller Menschen, die ich innerhalb dieser Branche in Führungspositionen habe kennenlernen dürfen, sind – gelinde gesagt – Nulpen. Teilweise sogar zu dämlich, um eine gescheite Handelskalkulation aufzustellen. Die Gamesbranche ist wohl die Branche mit der höchsten Quereinsteigerquote. Leider wohl auch die mit dem höchsten Laberfaktor. Ich habe nur sehr wenige fähige Führungskrfte kennen gelernt, die wirklich FUNDIERT sprechen konnten, die ihre Analysen und Strategien auch belegen und ökonomisch erklären und aufzeigen konnten.

Beim 08/15 Mittelgroß-Publisher sieht es meiner Meinung nach in Deutschland so aus, dass irgendwer mit Abitur und pickliger C64 oder Amiga-Vergangenheit aus dem Kinderzimmer eine Firma gründet und damit beginnt, winzigen Entwicklern von D-Klasse Spielen einen Marktgang zu ermöglichen. So landen Spiele wie „Camping Manager“ oder „Brauerei Tycoon“ auf dem deutschen Spielemarkt. Das verunstalteste und missverstandendste Wort der letzten 10 Jahre lautet für mich „Casual Gamer“. Nur, weil man nicht 10 Stunden am Tag am PC hockt, heißt das aber noch lange nicht, dass man nur Schrott spielt, weil man wenig spielt. Qualität ist teilweise auf so einem niedrigen Niveau, dass es weh tut. Ich selbst spiele nur noch sehr, sehr wenig, aber wenn, dann will ich doch auch was anständiges zocken?!

Aber weiter im Text: Der Chef ist vorgestellt… soweit waren wir. Kommen wir also zum Vertriebsleiter. Das ist meist ein alter Freund des Chefs, der mal in einem Computerladen gearbeitet hat und tierisch informiert ist, worauf die Kids heute stehen. Dass das irgendwann 1985 war, interessiert dabei niemanden. Er scharrt eine Vertriebscrew um sich, die aus ehemaligen Mitarbeitern von Toys ‚R‘ Us, Real oder Epson/HP besteht. Der Ruf nach einem Marketingmanager wird laut, damit die Jungs auch Verkaufsargumente für den Brauereitycoon haben. Der ist derweil übrigens nicht einmal fertig, sondern steckt noch im Alphastadium. Aber keine Sorge, der Entwickler verspricht uns ja einen AAA-Titel, wenn das Ding erst einmal fertig ist. Der Marketingmanager, der eingestellt wird, war früher mal Spieletester bei einem Onlinemagain mit monatlich MINDESTENS 200 Lesern und verfügt über immenses Wissen, was die abgedroschensten Phrasen angeht. Er stellt sich vor mit den Worten „In 2008 war ich team assist game press publishing advising manager bei www.ich-würde-gern-wer-sein-hab-aber-den-zug-verpasst.de.“
Der Chef ist begeistert und sagt „Mit diesem Mitarbeiter müssen wir die gesäten Früchte nur noch ernten!“

Was macht eigentlich – nach 5 weiteren Monaten – der Biertycoon? Aha, die Master ist endlich da. Komisch, sieht aus wie die Alpha, spielt sich auch ähnlich, aber die ausgezeichneten Verbesserungen in der hintergründigen Technik werden das Spiel zu einem Meilenstein des Casual Gamings heranwachsen lassen. Das sagt jedenfalls der Marketingmanager, der das Spiel zwar schon bei der Installation Scheiße fand, hier aber mit seiner grenzenlosen Übertriebung und Phrasendrescherei aus 1,5 Jahren Spielejournalismus auftrumpfen kann.

Gut, Chef ist da, Vertrieb ist da, Marketing ist besetzt, fehlen eigentlich mal Produktmanager, weil die Erfahrung aus Brauereitycoon zeigt, dass jemand den undankbaren Job machen muss, dem Entwickler einmal im Monat in den Arsch zu treten. Es wird ein Mann eingestellt, der 1990 bis 1996 sein BWL-Studium zwar abgeschlossen, allerdings fortan als Bürokaufmann bei einem Versandkatalog gearbeitet hat. Sei’s drum, er hat massig Erfahrung, da er im Studium den Produktzyklus eines Endverbraucherartikels mit dem Schwerpunkt Produktmanagement und termingerechte Auslieferung als Diplomthema hatte. Die Endnote 3,8 verrät er nur den Kollegen, mit denen er jeden Tag minimum 5 Stunden lang Bullshitbingo in diversen Management-Meetings spielt und halbwissentlich über den aktuellen Status seiner Projekte referiert.

Nebenbei bemerkt er dort, dass das neue Projekt, der Camping Manager, sich leider um 5 Monate verschoben wird, da beim 4-köpfigen Entwicklerteam in Westrauderfehn die Mutti krank geworden ist, sprich: die Head of Gamedesign and Concept Managerin.

Das macht aber nichts, denn man hat zwischenzeitlich mit 1-2-3 Vertrieb einen Vertriebspartner gefunden, der sogar eine Solventa-Listung hat. Die großen deutschen Elektronik Fachmärkte fressen ihm aus der Hand, sagt der neue Partner, da er die Einkaufsleiter Software regelmäßig auf der GC in Leipzig im Puff abfüllt und Nutten spendiert.

Währenddessen sieht der Chef, dass die monatlichen Absatzzahlen des Brauereitycoons nur schleppend erreicht werden. Tendenz: sinkend. Er erkennt, dass 1-2-3 Vertrieb tierisch Kohle macht. Jedenfalls sagen sie das immer. Er überlegt, ebenfalls als Vertriebsverlag an den Markt zu gehen und beschließt, eine Woche durch Deutschland zu fahren, um mit den Sekretärinnen und Assistenten der Chefeinkäufer von Karstadt, Media-Saturn und Müller zu sprechen. Nach 6 Monaten des Telefonierens, der Hotelübernachtungen und Besuche erreicht ihn eine Nachricht nach der anderen, dass das Produktportfolio nicht in das Warensortiment der Konzerne passe. Der Chef denkt zum ersten Mal darüber nach, ob die Welt wirklich ein Bierspiel braucht. Die Überlegung ist jedoch schnell dahin, als der Autohausverkäufer mit dem Schlüssel des neuen Audi in hochglanz-schwarz das Büro betritt und ihm zum Kauf des neuen Firmenwagens gratuliert.

Zur selben Zeit kommen Produktmanager und Marketingmanger mit der hervorragenden Idee, nach Kooperationspartnern zu suchen, die das Spiel pushen könnten, das – nebenbei bemerkt – 1,5 Jahre alt ist. Krombacher sagt leider ab, da das Spiel keine Regenwald-Szenarien bietet, Bitburger interessiert sich leider nur für Fußballkooperationen mit der Nationalelf, aber Ballack und Löw auf dem Cover war einfach zu teuer und SOOO werbewirksam sicher auch nicht. Und man will ja nicht ahnen, zu welchen Konditionen sogar Hansapils nur eine Kooperation eingehen würde. Allerdings gibt es ja da noch den findigen Produktmanager, der eine Kooperation mit dem grünen Punkt an Land gezogen hat. „Gründer Punkt???“, will der Chef erklärungsfordernd wissen. Tjaja, in die gelbe Tonne gehören Dosen und Bier gibt es auch in Dosen und unser Spiel hat Bier! Wie kann man das in Frage stellen? Alle sind extrem zufrieden und gönnen sich zunächst einen freien Nachmittag. Pah… Brauerei Tycoon… ein absoluter Selbstläufer!

Nach ca. 2 Jahren – der Brauerei Tycoon ist derweil in 3 verschiedenen Special Editions und Goodies wie einem gelben Sack, einem Dosenpfandgutschein und einem Freibier in Kalles Kneipe ausgeliefert worden – schreibt das Unternehmen rote Zahlen. Die gesamte Produktpalette ist ausgeschlachtet, bis kein Blut mehr kommt und die neuen Angebote zur Lizenzierung von Marken und Produkten sind einfach viel zu teuer. Man beschließt, aus der GmbH eine AG zu machen. Kommen Investoren, kommen Publishingdeals, weil dann endlich die Kohle stimmt.

Auch das neueste, bahnbrechende Werk des Haus und Hof Entwicklers aus Westrauderfehn, die inzwischen ein schickes Büro im neuen Wirtschaftsforum in Hamburg bezogen haben, steht bereits kurz vor dem Betastadium. Dass darauf auch nie jemand gekommen ist: man arbeitet seit 2 Jahren vorfinanziert an einem Spiel, das Casual Gamern die Spieleslust in die Adern treibt. Tümpelhuhn. Jetzt mit „Chef-kommt-Knopf“. Genial! Camping Tycoon wurde aufgrund des Ausscheidens eines C++ Programmierers eingestellt. Die Zukunft heißt FLASH und Tümpelhuhn wird der Wahnsinn. Ein neuer Standard.

Wieder einmal verspricht die Zukunft rosig zu werden und alle ruhen sich auf den verdienten Errungenschaften aus. Bis, ja, bis plötzlich die Meldung kommt, das Tümpelhuhn stehe als Master zur Verfügung. Weder Produktmanager noch Marketingmanager konnten daovn wissen. MAN SAGT IHNEN JA NICHTS!!!!1
Keine Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken. In 9 Wochen ist GC, da MUSS man dabei sein, wenn man der Menschheit die Veröffentlichung dieses Knallers offenbaren will. Man mietet einen Schützenpanzer – darauf stehen die Ost-Kids – und kauft 500 Gummihühner. Dazu natürlich 4.000 T-Shirts mit dem Aufdruck „Tümpelhuhn – Keine Gnade im Büro!“. Übrigens eine Idee des Marketingmanagers, der an nur einem Wochenende den Slogan erarbeitet hatte. Die Standmiete ist in unerschwingliche Höhen gewachsen, aber das macht nichts. Die Verkäufe werden durch die Decke schießen, wenn die Leute erst sehen, was Tümpelhuhn kann. Das wiederum wird den Aktienkurs dermaßen pushen, dass auch der Vertriebsleiter endlich vom Citroen C3 auf einen Audi umsteigen darf. Zur Sicherheit beschließt man, den Brauerei Tycoon in neuer Verpackung noch einmal mitzunehmen. Der lief damals gut, vielleicht erlebt er ja einen 4. Frühling.

3 Monate nach der Messe erfolgt der Insolvenzantrag. Der Chef ist derweil gleichgültiger Alkoholiker, der Marketing Mangager hat sich zu Microsoft abgeseilt. Er macht dort nun „Inbound“. Klingt sehr wichtig, der verdient sicher richtig Asche. Der Vertriebsleiter hat ein Angebot von Nestlé angenommen und steht im örtlichen Mediamarkt neben dem Softwareeinkäufer, plaudert über alte Zeiten im Puff… damals… auf der GC 2006… und nimmt einen Schluck aus der brandneuen Nespresso von Krupps, die er vor Ort an einem kleinen Stand vorführt. Es ist kein Stand mit großem Flachbildschirm, lauter Musik und bahnbrechenden Entertainment-Artikeln, aber hey… zumindest ein Elektrogerät, von dem zumindest er begeistert ist. Und der Produktmanager… der sitzt arbeitslos zu Hause und verbrennt sein BWL-Diplom.

Hätten wir es nur so gemacht, wie die Global Player. Hätten wir nur endlich mal angefangen zu arbeiten und aufgehört zu träumen. Vergessen wir einfach diese Branche, denkt sich der Chef, hier wird man eh nur ausgebeutet. Wenigstens ist ihm der Audi A8 W12 geblieben, den er sich nach den Absatzprognosen zu Tümpelhuhn des Marketingmanagers als Firmenwagen zulegte. Der Tank ist zwar leer, aber schön anzusehen ist er immer noch.

Danke an Patrick für die Zusammenfassung, der ich voll zustimme. Ich hätte es nicht besser schreiben können!

Wer oder was sind Wimmelbildspiele….

…und ich dachte, ich kenne mich in der Spieleindustrie aus! Weit gefehlt, denn der Begriff Wimmelbildspiele ist mir bis vor ein paar Tage noch nicht unter die Kulleraugen gekommen.

Ich zitiere einmal die Buchvorlage aus Wikipedia:

Charakteristisch ist das im Verhältnis zu anderen Bilderbüchern große Format. Häufig werden Formate größer als A 4 gewählt. Auf den sich dann im Buch meist doppelseitig erstreckenden Bildern wimmelt es von detailliert dargestellten Menschen, Tieren und Dingen, woraus sich der Name der Bilderbuchart ergibt. Innerhalb eines Bildes werden dutzende kleine Alltagsszenen dargestellt, die miteinander durch die gemeinsame Umgebung, wie zum Beispiel einen Zoo, eine Stadt oder einen Bauernhof, verbunden sind.

Daraus haben lustige Computerprogrammierer die Wimmelbildspiele gemacht. Beispiele dafür findet man hier. Spielt jemand der Leser so etwas selber? Macht das langfristig Spaß?

BIU verteidigt Prüfungsarbeit der USK

Im Rahmen einer Kabinettssitzung der Bayerischen CSU-Landesregierung äußerten Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Christine Haderthauer unlängst Kritik am Alterskennzeichnungsverfahren bei Computer- und Videospielen.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. kann die jüngsten Aussagen der CSU-Minister Haderthauer und Herrmann in keiner Weise nachvollziehen und fordert die bayerische Staatsregierung trotz Dauerwahlkampfs zur sachlichen Diskussion auf. Offensichtlich hat die bayerische Staatsregierung nach wie vor ein falsches Bild vom System des deutschen Jugendmedienschutz.

„Wenn die für den Jugendschutz in Bayern verantwortliche Staatsministerin Haderthauer in den Medien behauptet, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle würde am Staat vorbei Alterskennzeichnungen vergeben, dann hat sie das System des Jugendschutzgesetzes leider nicht verstanden“, konstatiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. „Die Alterskennzeichen im Spielebereich stellen staatliche Verwaltungsakte des Landes Nordrhein-Westfalens dar, welches durch seine ständigen Vertreter in jeder Prüfsitzung den Vorsitz inne hat. Nordrhein-Westfalen hat die Federführung bei den Obersten Landesjugendbehörden der Länder für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Frau Haderthauer sollte dies als für den Jugendschutz zuständige Ministerin wissen.“

Der Kritik von Innenminister Herrmann entgegnet Wolters: „Es gibt derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit der USK bzw. die bestehenden Prüfkriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Instituts im Auftrag von Bund und Ländern hat in einem Bericht jedenfalls die Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet.“

Infoscore Forderungsmanagement GmbH und Filesharingabmahnungen oder "Ich verstehe die Welt nicht mehr"

In diesem Blog kommt glaube ich schon so manches Mal zum Vorschein, dass ich über bestimmte Dinge in der Medienbranche den Kopf schüttele. Aber es passieren einfach auch immer wieder Dinge in meinem Alltag, über die man sich nur wundern kann.

Zu solchen Sachen gehören die Geschäftstätigkeiten der Infoscore Forderungsmanagement GmbH, bekannt für den Versuch Forderungen aus Abmahnungen von potentiellen Filesharern einzutreiben. Selbst nachdem man Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt hat, bekommt man von der Kanzlei der Infoscore Forderungsmanagement GmbH, dem Kollegen Rainer Haas & Kollegen, Schreiben, dass man doch bitte die geforderte Summe begleichen solle. Das frage ich mich doch, warum der Kollege von uns einen Widerspruch gegen sein Mahnverfahren bekommen hat. Bestimmt nicht, damit wir danach ein Massenschreiben von ihm bekommen, in dem sogar Formularfelder nicht ausgefüllt sind, und in dem wir gefragt werden, ob wir nicht trotzdem Geld zahlen wollen…

Aber auch in einem anderen Fall wir man nicht müde, weiter bunte Briefe zu verschicken. Obwohl wir einen Schriftsatz geschickt haben, warum wir die Forderung für nicht berechtigt halten, wird nicht auf das Schreiben eingegangen, sondern, um die Summe verminderte, Vergleichsvereinbarungen geschickt und wenn man auf diese nicht reagiert, die Frist für die Zahlung der Vergleichssumme verlängert.

Liebe Infoscore Forderungsmanagement GmbH: Der Mandant will nicht zahlen. Er möchte die Sache, wenn überhaupt, vor einem ordentlichen Gericht klären. Das muss man doch auch in Baden-Baden verstehen, oder soll ich das noch in Badisch versuchen zu schreiben?

Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Datenbankhersteller verbieten kann, Änderungen seiner Datenbank in einem Datenabgleich zu erfassen und für ein Wettbewerbsprodukt zu nutzen.

Die Klägerin vertreibt den elektronischen Zolltarif (EZT), der auf der Grundlage der Datenbank TARIC der Europäischen Kommission die für die elektronische Zollanmeldung in der EU erforderlichen Tarife und Daten enthält. Die Klägerin bietet den EZT online und – in abgewandelter Darstellung – auf der CD-ROM „Tarife“ an. Die Beklagten vertreiben ebenfalls eine Zusammenstellung der für die elektronische Zollanmeldung erforderlichen Tarife und Daten. In den Jahren 2001 und 2002 nahm die Klägerin bewusst unrichtige Daten in ihre CD-ROM „Tarife“ auf, die sich – ebenso wie einige Pflegefehler – danach auch im Produkt der Beklagten fanden. Die Klägerin sieht in der Übernahme der Daten eine Verletzung ihrer Datenbankherstellerrechte an den Datenbanken EZT und „Tarife“. Sie will den Beklagten verbieten lassen, ohne ihre Zustimmung die jeweils aktuelle Fassung ihrer Datenbanken auszulesen, um mittels eines Datenabgleichs ein Konkurrenzprodukt zu aktualisieren. Während das Landgericht die Klage abgewiesen hat, hat ihr das Oberlandesgericht hinsichtlich der Datenbank „Tarife“ stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt. Der Klägerin stünden Datenbankherstellerrechte an der Datenbank „Tarife“ zu, da sie nicht als amtliches Werk gemeinfrei sei und mit erheblichen Investitionen ständig von der Klägerin aktualisiert werde. Das Datenbankherstellerrecht hätten die Beklagten zwar nicht schon verletzt, indem sie die CD-ROM „Tarife“ auf der Festplatte eines Computers speicherten. Denn dies sei von einer Einwilligung der Klägerin gedeckt, weil es zur bestimmungsgemäßen Nutzung der CD-ROM erforderlich sei. Eine Schutzrechtsverletzung der Klägerin liege aber vor, weil die Beklagten per Datenabgleich der CD-ROM „Tarife“ Änderungsdaten entnommen und zur Aktualisierung ihres Wettbewerbsprodukts verwendet hätten. Die vom Berufungsgericht festgestellte Übernahme einzelner Daten aus der CD-ROM der Klägerin in das Produkt der Beklagten setze notwendig einen umfassenden Datenabgleich voraus. Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten aus einer bestimmten Version der CD-ROM – durch Erstellung einer (ggfls. nur zwischengespeicherten) Änderungsliste oder unmittelbare Übernahme – beziehe sich auf einen qualitativ wesentlichen Teil der Datenbank. Deshalb stehe dem Anspruch der Klägerin nicht entgegen, dass der rechtmäßige Benutzer qualitativ oder quantitativ unwesentliche Teile einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu beliebigen Zwecken entnehmen könne.

Hinsichtlich der Datenbank EZT hat der Bundesgerichtshof die Abweisung der Klage bestätigt, weil nicht festgestellt war, dass die Beklagten diese Datenbank für einen Datenabgleich verwendet hatten.

Landgericht Köln entscheidet über Tombola Spiel über das Internet

Ein aktuelles Urteil erreicht mich gerade über die Mailingliste von Prof. Dr. Thomas Hoeren.

Danach hat das Landgericht Köln entschieden, dass Ein Spiel, das nach dem Tombola-Prinzip aufgebaut ist und über das Internet angeboten wird, ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) darstellt, wenn eine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung fehlt.

Die Rechtwidrigkeit eines solchen Spiels entfalle nicht schon deshalb, weil für ein Los lediglich 50 Cent verlangt werden. So hat ein potentieller Mitspieler gerade die Möglichkeit, fortlaufend weitere Lose zu erwerben. Aus Sicht des Verkehrs ist das Entgelt für die Teilnahme an einer Ausspielung gerade nicht auf 50 Cent beschränkt, sondern in die freie Entscheidung des Spielers gestellt, der das von ihm zu zahlende Entgelt in 50 Cent-Schritten jederzeit erhöhen kann. Denn das nach Art einer Tombola betriebene Spiel ist geradezu darauf angelegt, den Mitspieler zu animieren, mehr als ein Los zu erwerben, da dies ersichtlich die Gewinnchancen erhöht und ggf. auch den Beginn der Ausspielung herbeiführen kann.

  • Zu den Leitsätzen und Volltext
  • Spießigkeit und Notare oder "Das müffelt doch!"

    Mein Bild von Notaren, ich gebe es ja zu, ist immer noch ein wenig geprägt von dem Klischee des Spießbürgertums. Wer jetzt erwidern will, dass der Härtel einmal wieder Blödsinn schreibt, der mag ja nicht so ganz Unrichtig liegen, aber das Klischee wurde heute wieder einmal bestätigt. Bestätigung Nr. 2 heute also. Was für ein Tag!

    Wir haben heute einen jemanden beraten, der eine Gesellschaft gründen möchte, um Erotikartikel zu vertreiben. Ich persönlich habe damit kein Problem und habe den Mandanten ganz normal beraten. Dem Notar, mit dem ich sonst gelegentlich zusammenarbeite hatte jedoch schon eher Probleme. Er lehnte die Übernahme des Mandats, einen Gesellschaftervertrag zu beglaubigen, nämlich ab und hatte zur Begründung nur parat, dass er mit der Erotikbranche nichts zu tun haben will. Mein Argument, dass er von dem Unternehmen nichts kaufen soll, sondern nur eine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen werden soll, fruchte nicht und resultierte nur zu dem Einwand, den er mir – um wohl distinguierter zu klingen – vorher auf Französisch mitteilte: „Das müffelt doch, diese Erotiksachen“.

    Ich weiß nicht, was der gute Mann für ein Problem hat, denn schließlich steht nach Durchführung des Mandats bestimmt nicht auf seinem Firmenschild „Vertreter von Erotikunternehmen“ und alles, was an in dem von uns erstellten Gesellschaftervertrag an die Erotikbranche erinnert, ist der Firmenname. Aber was soll es, verdient sich eben ein etwas aufgeschlossenerer Kollege die Gebühren….

    GAME Bundesverband: Browsergames profitieren von der Wirtschaftskrise

    In scheinbar allen Branchen kriselt es derzeit heftig, jedenfalls behaupten das ständig diverse Unternehmen. Auch die internationale Spieleindustrie musste bereits heftige Abstriche hinnehmen, auch wenn der BIU weiterhin standhaft gute Zahlen versucht zu präsentieren.

    Doch wie ist es zwischen all diesen Hiobsbotschaften um die europäische und insbesondere die deutsche Browsergamesbranche bestellt? Mein Kanzleipartner Dr. Malte Behrmann, seines Zeichen auch Geschäftsführer des GAME Bundesverbandes deutscher Spieleentwickler und Generalsekretär der European Games Developer Federation hat dem Onlinemagazin Galaxy News in einem Interview ber die derzeitigen Standpunkte europäischer Browsergamesentwickler Rede und Antwort gestanden.

    Da unsere neue Auszubildene das Interview gerade erst fleißig von Band abgetippt hat, soll natürlich auf den Artikel auch in diesem Blog hingewiesen werden.

  • Zum Artikel
  • Wenn Berliner Gerichtsvollzieher das eigene Unverständnis für eine Gerichtsentscheidung bestätigen…

    Ich will einmal eine kleine Geschichte erzählen…

    Es war einmal ein Mann in Berlin, der schöne Dinge über seinen eigenen Onlineshop vertreibt. Leider wusste dieser Mann nicht, was im Textilkennzeichnungsgesetz steht bzw. wusste nicht einmal, dass ein solches existiert. Er bot daher mehrere Schale an und beachtete bei der Beschreibung auf EBay nicht die Regelungen des Textilkennzeichnungsgesetzes, was einem Mitbewerber gar nicht gefiel.

    Dieser Mitbewerber erwirkte daher eine einstweilige Verfügung gegen den Mann, wovon dieser wiederum sehr überrascht war. Eine Abmahnung hat er nämlich nie erhalten. Er war insbesondere überrascht, weil dieser Mann eine Unterlassungserklärung sofort abgegeben hätte, da ihm das Textilkennzeichnungsgesetz eben nicht bekannt war. Dieser Onlinehändler ging daher zu einem Rechtsanwalt und fragte, was man tun könnte, worauf dieser ihm riet auf Rechtsmittel zu verzichten und höchstens Kostenwiderspruch einzureichen, um nicht die Kosten für die einstweilige Verfügung zu tragen. Auf das Risiko hingewiesen, dass – wohl bis auf das Kammergericht in Berlin – die Oberlandesgerichte in Deutschland der Meinung sind, dass eine Zustellung durch den Zustellenden mittels Postausgangsbuch einer Kanzlei und Beleg über das Einschreiben nachgewiesen werden könne, wurde trotzdem der Weg des Kostenwiderspruchs gewählt.

    Es kam am Ende jedoch wie erwartet, die einstweilige Verfügung wurde auch im Kostenauspruch bestätigt, weil das Gericht der Meinung war, dass der Mann nicht dargelegt und bewiesen habe, dass er die Abmahnung nicht bekommen habe. Obwohl der Mann die angebliche Originalabmahnung bislang immer noch nicht bekommen hat, beließ er es jedoch bei der Entscheidung und beglich, widerwillig und mit Unverständnis für diese Entscheidung, die entstandenen Kosten.

    Ich persönlich, finde diese Entscheidung auch recht seltsam, möge es noch so sehr regelmäßige Rechtsprechung sein. Es war nämlich schlicht nicht möglich mehr darzulegen, als den Umstand, dass der Gerichtsvollzieher die einstweilige Verfügung zustellen konnte und dass es für den Mandanten keinen Grund gab, die Abmahnung, die angeblich von der Post ordentlich hinterlegt wurde, zu ignorieren und eine einstweilige Verfügung zu riskieren. Eine clevere Antwort darauf scheint es aber bislang nicht zu geben…bis…ja bis uns heute in der Kanzlei ein ungenannt bleibender Gerichtsvollzieher das wunderbare Beispiel dafür lieferte, dass Gerichtsvollzieher beim Zustellen eben doch nicht unfehlbar sind und Briefboten, die täglich hunderte Briefe einwerfen, sicherlich schon gar nicht diese Tugend aufweisen können.

    Im Hinterhaus unserer Kanzlei wohnt nämlich eine Frau mit einem sehr ähnlichen Namen einer unserer Partner in der Kanzlei, nur anders geschrieben. Bisher war es nur nervig, dass wir ständig die Post der Frau bekommen und Briefträger spielen müssen, heute aber fanden wir sogar einen netten gelben Briefumschlag im Briefkasten, adressiert nicht an uns, sondern an die Mitbewohnerin im anderen Gebäude. Markiert war es, wie schön üblich, mit einem Zustellungsvermerk des Herrn Gerichtsvollziehers, der – so denkt er wohl – seine Arbeit getan hat. Was die gute Frau wohl für ein amtliches Schreiben nicht bekommt, dann ihr aber die Zustellung zugerechnet wird, wenn wir nicht Gehilfen des Gerichtsvollziehers spielen?

    Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch und Shared Hoster

    Wie Musikindustrie.de berichtet, greife der neu geschaffene zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen im Internet auch bei illegalen Musikangeboten auf sogenannten Sharehostern, die zunehmend als Alternative zu Tauschbörsen genutzt werden.

    Mehrere Nutzer wurden demnach bereits abgemahnt, weil sie urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Sharehostern zum Download angeboten hatten. Nach dem rechtswidrigen Hochladen eines noch unveröffentlichten Albums führte die Staatsanwaltschaft München Anfang des Jahres bei einem dieser Nutzer auch eine Hausdurchsuchung durch.

    „Einmal mehr wird ein an sich sinnvoller Service für die illegale Verbreitung von Musik, Filmen, Hörbüchern, Software oder Games missbraucht“, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie: „Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte über Sharehoster bereitstellt, muss mit erheblichen juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen.“

    Wie der Verband weiter mitteilt, wurden allein in Deutschland seit 2004 über 100.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen bei Musik eingeleitet. Die Zahl der illegalen Downloads ist seitdem von über 600 Millionen auf rund 300 Millionen zurückgegangen. Allerdings kommen auf einen legal verkauften Song im Netz immer noch rund acht illegale Musikdownloads.

    „Statt eines solch harten Vorgehens würden wir zunächst lieber Warnhinweise versenden, wie dies z.B. in Frankreich geplant ist“, so Michalk weiter.