Neue Bücher über Computerspiele

In Kanzleien flattern ja täglich Werbeflyer in den Briefkasten, dass man neue Bücher kaufen solle. Kurz vor Weihnachten hat es sich aber gelohnt und ich konnte mir zwei hoffentlich interessante Werke als Rezensionsexemplare vom Verlag Werner Hülsbusch bestellen.

Das Erste trägt den Namen „10 Fragen zu Computerspielen“, stammt von Rudolf Thomas Inderst und Daniel Wüllner und versucht wissenschaftlich Fragen wie „Gibt es Killerspiele wirklich?“ auf den Grund zu gehen.

Das zweite Buch ist mit fast 500 Seiten schon fast ein Monster, stammt von Monica Alice Mayer und ist eine Inaugural-Dissertation am Lehrstuhl für Allgemeine Psycholgogie und Methodenlehre an der Fakultät Humanwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Der vielversprechende Titel „Warum leben, wenn man stattdessen spielen kann?“ ist mit „Kognitions, Motivation und Emotion am Beispiel digitaler Spiele“ untertitelt und verspricht hoffentlich ein paar spannende Stunden.

Ich werde bei Gelegenheit einmal berichten, ob der Kauf sich lohnt!

Verwaltungsgericht Stuttgart sagt: GEZ und beruflich genutzter PC vertragen sich nicht

Für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss sind keine Rundfunkgebühren zu entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 29.04.2009 (Az.: 3 K 4387/08).

Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen Internetfähigen PC nutze; seine Ehefrau entrichte Rundfunkgebühren für einen privat genutzten Fernseher. Darauf meldete der SWR den Kläger zum 01.01.2007 mit einem „neuartigen Rundfunkgerät“ als Rundfunkteilnehmer an und setzte im März 2008 rückständige Rundfunkgebühren für den Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2007 in Höhe von 71,35 € einschließlich Säumniszuschlägen fest. Hiergegen wandte der Kläger ein, er verwende den internetfähigen Rechner (mit Pentium II Prozessor und Windows 98) beruflich. Beim Empfang von Internetradio stürze dieser Rechner jedoch regelmäßig ab. Er sei deshalb technisch nicht in der Lage, Internetradio zu empfangen. Eine nicht zeitversetzte Hör- und Sichtbarmachung von Rundfunkdarbietungen – wie beim klassischen Rundfunk – sei zudem über das Internet technisch nicht möglich.

Die 3. Kammer führte aus:

Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempfänger, sondern ein multifunktionales Gerät, das jedenfalls im nicht privaten Bereich nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken diene als dem Rundfunkempfang. Deshalb träfe die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Nutzung eines internetfähigen PC zum Rundfunkempfang die Sendeanstalt. Dies sei von deren Seite aus nicht geschehen, sie stelle sich auf den Standpunkt, es reiche allein die Nutzungsmöglichkeit für den Empfang. Da derartige multifunktionale Geräte vielfältigen Zwecken dienten, könne aus dem bloßen Besitz nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mehr automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Dies belege auch die ARD/ZDF-Online-Studie. Das Gericht stellte außerdem fest, dass es eine unzulässige Besitzabgabe darstellen würde, wenn Eigentümer und Besitzer in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur aufgrund des Besitzes solcher Geräte mit einer Rundfunkgebühr belastet werden.

Zudem seien beruflich genutzte PCs nach § 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages als Zweitgerät gebührenbefreit, wenn dort bereits ein privat genutztes Empfangsgerät vorhanden sei. Die vom SWR vorgenommene Einschränkung dahingehend, dass „andere Rundfunkempfangsgeräte“ nur gewerblich genutzte Geräte sein könnten, sei angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift nicht möglich. Nach dieser Interpretation wäre für den ersten gewerblich genutzten PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten, erst der zweite gewerblich genutzte PC wäre als Zweitgerät gebührenbefreit. Somit würde jeder von der GEZ in Anspruch genommene Gewerbetreibende zumindest für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät Gebühren entrichten müssen. Diese Interpretation überschreite die Auslegungsregeln, die ihre Grenzen im Wortlaut der Vorschrift hätten und begründe – am Gesetzgeber vorbei – einen neuen Gebührentatbestand, der im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. zugelassen.

Katja Günther vs. Stadtsparkasse München – 0:1

Fast so spannend, wie die Bundesliga, ist auch der Rechtsstreit der Stadtsparkasse München gegen Fr. Katja Günther. Erstere mag nämlich nicht mehr das Rechtsanwaltsanderkonto der Abmahnanwältin führen, auf welches laut Informationen der Fernsehsendung Akte 09 vom gestrigen Tage täglich ca. 250 Zahlungen abgemahnter Internetnutzer im Wert von 15.000-20.000 Euro eingehen. Ob es tatsächlich der öffentliche Druck ist oder vielmehr die ständigen Beschwerden und Briefe von Rechtsanwälten, das wird wohl das Geheimnis der Stadtsparkasse München bleiben.

Jedenfalls wollte die Stadtsparkasse das Konto kündigen, kassierte von Fr. Günther jedoch einen Widerspruch und auch eine einstweilige Verfügung. Die Klage auf Kontofortführung schmetterte das Landgericht München I gestern jedoch ab. Neben der Tatsache, dass Katja Günther somit vor kurzem die ca. 1000 Schreiben am Tag abändern musste, weil die Schufa den Vertrag mit ihr kündigte, jetzt muss sie auch noch ein anderes Geldinstitut finden, um die Gelder einzutreiben.

Ein leidiges Thema und an den Google-Suchbegriffen, die täglich Besucher auf dieses Blog führen, merke ich auch, wie weit verbreitet das Problem ist. Darum einfach den allerbesten Tipp, den ich jeden geben kann:

Einfach Augen auf im Internet und bevor vorschnell persönliche Daten eingeben werden, die Seite nach Zahlungsinformationen absuchen.

Denn, auch wenn kein Anspruch enstehen sollte, Ärger und Stress macht es trotzdem, wenn man den Tricks eines eines „Abofallen-Unternehmens“ aufgesessen ist.

Neue USK-Kennzeichen für Computerspiele

Neue USK Kennzeichen

Mit Wirkung zum 1. Juni 2009 führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neu gestaltete Alterskenzeichen ein. Die neuen Logos stellen die Alterszahl in den Vordergrund der Gestaltung und verbessern die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe. Insbesondere die Kennzeichen „Ohne Altersbeschränkung“ und „Keine Jugendfreigabe“ wurden überarbeit, um die Verständlichkeit zu verbessern. Die Jugendschutzentscheidung „Ohne Altersbeschränkung“ wird statt mit dem Kürzel „o. A.“ in Zukunft mit „ab 0“ dargestellt.

Das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ wird in Zukunft statt mit dem Kürzel „k. J.“ mit „ab 18“ auf die Volljährigkeit hinweisen. Die alten Kennzeichen wurden mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt. Im Sommer 2008 wurde die Größe der Kennzeichen im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert.

„Mit den neuen Kennzeichen werden wir nun die Wahrnehmbarkeit der Altersfreigaben der Obersten Landesjugendbehörden deutlich verbessern.“, begründet Olaf Wolters, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle das neue Design. „Außerdem setzen wir einen Verbesserungsvorschlag des Hans-Bredow-Instituts aus dem Evaluationsbericht zum Deutschen Jugendschutzsystem um“, ergänzt Wolters.

Die neuen Kennzeichen stehen den Antragstellern ab dem 1. Juni 2009 auf der Website der USK zum Download zur Verfügung.

Intel Friday Night Game, Karlsruhe und die leidige Killerspieldiskussion

Die von der ESL veranstaltete Intel Friday Night Game ist bei diversen Städten, nach dem Amoklauf von Winnenden, auf Widerstand gestoßen. Diesen Freitag soll die Veranstaltung in Karlsruhe stattfinden und der Oberbürgermeister Fenrich reagierte besonnen:

Nur wer sich aktuellen gesellschaftlichen Themen und Problemen stellt und die Auseinandersetzung mit ihnen sucht, kann Entwicklungen beeinflussen. Wegschauen und Verdrängen führen nicht zum Ziel. Deshalb werden wir die ‚Intel Friday Night Games‘ am 5. Juni in der Schwarzwaldhalle nutzen, um eine breite öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von so genannten Ego-Shooter-Spielen anzustoßen. Oberbürgermeister Heinz Fenrich hat am gestrigen Dienstag den gemeinderätlichen Hauptausschuss über den eingehenden Abwägungsprozess in Abstimmung mit zahlreichen Institutionen innerhalb und außerhalb der Stadt informiert, der letztlich dazu geführt hat, die Veranstaltung der „Computerspiele-Bundesliga“ in Karlsruhe nicht zu verbieten. Die Fraktionen haben den vom Stadtoberhaupt vorgestellten Weg ausnahmslos unterstützt. Ohne eindeutige rechtliche Vorgaben von Bund und Land können die Kommunen das Problem nicht lösen“, machte Fenrich deutlich. Trotzdem wollen wir unseren Teil dazu beitragen, das Wissen und das Bewusstsein für die Wirkungen gewalttätiger Computerspiele vor allem auf Jugendliche zu schärfen.

Es gibt niemanden, der Computerspiele für unbedenklich hält, in denen es darum geht, andere im virtuellen Raum zu töten – auch ich nicht

unterstreicht der Oberbürgermeister. Gleichzeitig weist er aber darauf hin, dass sämtliche Spiele, die in der Electronic Sports League (ESL) – der mit zwei Millionen Mitgliedern größten Liga für Computerspiele in Europa – gespielt werden, nicht verboten sind – auch so umstrittene Spiele wie „Counter-Strike“ sind freigegeben ab 16 Jahren.

An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert, klar Stellung zu beziehen. Als Kommune sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Wer solche Spiele für Jugend gefährdend hält, muss entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen und kann nicht von den Kommunen verlangen, juristisch sanktionierte Tatsachen quasi in die Illegalität zu verdrängen, wird das Stadtoberhaupt deutlich und macht darauf aufmerksam, dass die Veranstalter der ESL die rechtlichen Vorschriften zum Jugendschutz einhalten: Zuschauer sind erst ab 16 Jahren zugelassen, es werden keine verbotenen Spiele gespielt – die so genannten Action- oder Shooter-Spiele sind ein Bereich neben Sport- und Rennspielen, Strategie- und Rollenspielen.

Ein wesentlicher Grund, die Veranstaltung nicht zu verbieten, war für uns auch die Empfehlung der Bundeszentrale für politische Bildung“, stellt OB Fenrich klar. Die Bundeszentrale für politische Bildung nutzt die ESL-Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Köln und dem Spieleratgeber NRW regelmäßig als Plattform, um gezielte Aufklärungsarbeit bei Eltern, Lehrerinnen und Lehrern zu leisten. Für den Projektleiter in der Bundeszentrale, Arne Busse, entzöge ein Verbot derartiger Veranstaltungen die Möglichkeit zur Aufklärungsarbeit und träfe tendenziell die Falschen. Deshalb tritt die Institution für die Durchführung der ESL-Treffen ein. In den so genannten Eltern-Lan-Angeboten gehe es darum, zu „verstehen, was gespielt wird.

Die Stadt Karlsruhe hat mit dem ESL-Veranstalter, der „Turtle Entertainment GmbH“ in Köln, vereinbart, bei den Karlsruher Intel Friday Night Games zusätzlich zum Eltern-Lan und den Informationsmöglichkeiten für Zuschauer ein öffentliches Forum einzurichten mit dem Schwerpunkt Computerspiele und Gewaltbereitschaft. Bundeszentrale für politische Bildung, Sozial- und Jugendbehörde, Stadtjugendausschuss und KMK erarbeiten dazu die Inhalte.

Jetzt stoßen nach Informationen von Gamers against Rejection aber die Grünen ins Horn der Killerspieldiskussion und fordern:

Wir haben große Bedenken gegen diese Art von Freizeitbeschäftigung. Spiele wie Counter Strike verherrlichen Gewalt und verletzen die Würde der Menschen. Sie können bei exzessivem Gebrauch abstumpfen und bergen dann ein enormes Gefahrenpotential. Als Grüne fordern wir, dass die Stadt hier eindeutig Stellung bezieht“, so Lisbach und Segor. Außerdem erwecke die von der Stadtverwaltung herausgegebene Pressemitteilung den Eindruck, dass alle Fraktionen in die Entscheidungsfindung über die Genehmigung des Intel Friday Night Game einbezogen gewesen seien. „Dies war jedoch nicht der Fall. Uns wurde lediglich im Rahmen einer Ausschusssitzung mitgeteilt, dass juristisch keine Handhabe bestehe, die Veranstaltung in Karlsruhe zu verhindern.

Wenn es nach uns ginge, hätte Karlsruhe dem Intel Friday Night Game in der jetzt geplanten Form frühzeitig einen Riegel vorgeschoben, indem die KMK für diese Veranstaltung keine Halle zur Verfügung gestellt hätte. Das allein hätte aber das Problem nicht gelöst. Jeder kann sich diese Spiele heute zu Hause auf den Computer laden, ganz ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon mit bekommt. […] Wer in diesem Segment Geschäfte macht, handelt unverantwortlich.

Zum Glück geht es nicht nach den Grünen, sondern sind an einigen Stellen noch Menschen mit etwas Verstand und mit dem Interesse an Dialog in der Verantwortung! Da bleibt doch nur zu sagen. Lasst uns die Initiative von Gamers against Rejection unterstützen und endlich erkennen, dass wir alle selbstverantwortliche Menschen sind.

Die Deutschlandtour eines Druckers…

..dauert wohl bei uns etwas länger.

Da bereut man es schon fast wieder, über das Internet bestellt zu haben. Am letzten Donnerstag wurde der Drucker per Spedition versendet, heute ist er immer noch nicht da. Ob die das Gerät per Fahrradkurier transportieren? So sicher bin mir inzwischen nicht mehr, denn bei so einigen unserer Anrufenwar sich der Onlinehändler selber anscheinend nicht mehr sicher, ob die Sache nun per Transportdienst oder DHL oder als neue Variante heute per Transportdienst von DHL (die angeblich andere Fahrzeuge hätten) kommen soll. Zwischenzeitlich gab es sogar einmal Emails, dass es unsere Adresse nicht geben solle, das war allerdings auch schon am Sonnabend.

Gut, dass der alte Drucker wenigstens noch ein bißchen funktioniert. Es lebe der Kauf über das Internet, nur eilig darf man es nicht haben!

Missbrauch bei Abmahnungen und Ebay

Das Landgericht Stade entschied letzten Monat, dass Abmahnungen dann rechtsmissbräuchlich seien, wenn wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem angemessenen Verhältnis zum betrieblichen Nutzen stehe. Im entschiedenen Fall macht die Klägerin ca. 200.000 Euro Jahresumsatz, sprach aber in den letzten 5 Jahren insgesamt 164 Abmahnungen aus. Bereits bei einem solchen Verhältnis erkannten die Richter sachfremde Interessen und Ziele in den Abmahnungen.

In meinen Augen eine sehr harte Beurteilung der Sachlage, denn der Jahresumsatz ist nicht extrem gering und auch die aktive Suche nach Wettbewerbsverstößen durch die Klägerin, die das Gericht der Klägerin ankreideten, scheint ein wenig valides Argument zu sein, um eine Rechtsmißbräuchlichkeit zu attestieren.

Zumindest aber ist der Fall weit weniger offensichtlich, als im Fall des OLG Hamm, welches im März entschied, dass bei einem Monatsumsatz von 200 Euro das Aussprechen von Abmahnungen zu Streitwerten von 10.000 Euro rechtsmissbräuchlich sei, da in diesem Fall pro Abmahnung 700 Euro Abmahnkosten anfallen würden und das obwohl die Abmahnungen von dem Neffen der Klägerin, welcher Rechtsanwalt ist, ausgesprochen worden sind.

Was passiert am Gerichtstermin, wenn der Gegner nicht kommt?

Das fragte sich gerade unsere Auszubildene und war der Meinung, dass man dann eben wieder geht.

Wäre eigentlich ein guter Trick, um Verfahren in die Länge zu ziehen bzw. kein negatives Urteil zu kassieren, oder? 😉

Zum Glück sind wir aber nette Ausbilder, haben ihr erklärt, was passieren könnte, sowie welche Arten von Urteile es gibt/geben kann – und haben ihr damit erneut einen AHA-Moment spendiert. Und da die Mutter unserer Auszubildenen hier angeblich inzwischen auch Besucher des Blogs ist, sei diese natürlich herzlichst gegrüßt und beglückwunscht zu einer Tochter, die zwar – noch – hin und wieder ein paar naive und erheiternde Fragen stellt, die sich aber zumindest bemüht, etwas zu lernen und mit Ihren Fragen auch bei wolkenverhangenen Arbeitstagen eine gute Stimmung verbreitet.

Und jetzt weiß sie auch, warum es Donnerstag wohl ein langweiliger Termin wird; der Gegner hinkt schon einen Monat mit seinem Schriftsatz hinterher.

Chinesische Goldverkäufer und die Angst vor dem Anwalt

Es war gar nicht so leicht für eine Mandantin gegen Webseiten chinesischer Unternehmen vorzugehen, die in Deutschland zwar Dienstleistungen für diverse Onlinerollenspiele anbieten, aber sich dabei natürlich nicht an deutsche Gesetze halten wollen. Auf die Abmahnung gab es natürlich keine Reaktion und zunächst hatte es auch den Eindruck, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung keinen Effekt gehabt hat; die Beantragung von Ordnungsgeld war schon beim zuständigen Gericht als…

…als gestern in der Kanzlei ein Einschreiben zugestellt wurde, darin ein handgeschriebener Brief, dass man die Verfügung anerkenne und doch bitte eine neue Rechnung wegen den Kosten zuschicken solle. Noch am gestrigen Tage änderten sich auch noch alle weiteren Sachlagen in der zugehören Akte. Denn plötzlich wurde die Domain an an eine kanadische Firma abgegeben und die DENIC kommt nur wieder doch ins Spiel, da plötzlich existiert weder deutscher Domaininhaber, noch ein deutscher Admin-C existiert, was gegen die Domainbestimmungen der DENIC verstößt. Und ebenfalls am selben Abend stellte man auf der Webseite sogar die Rechtsverstöße ab, was ich nun – so ehrlich bin ich – eigentlich nicht erwartet habe.

Die Sache wird für die chinesischen Miterdenbewohner aber wohl trotzdem unangenehm ausgehen, da sie – wohl aus Respekt vor unseren Briefen – die Domain ins Ausland transferiert haben. Jetzt muss die DENIC nämlich eine ausländische Adresse anschreiben, den Brief aber mit dem Länderkürzel Deutschland bestücken. Da eine solche Post wohl nicht beim Empfänger ankommen wird, dürfte die Domain nächste Woche wohl im Transit landen 😉

Von der Leyen und die Kinderpornographie

Der Kollege Stadler inspiriert mich zur Erwähnung eines Umstandes, den ein Mandant gerade am Telefon erwähnt hat. Er hat nämlich Strafanzeige gegen Fr. von der Leyen erstattet und das Zitat unserer Bundesmutter und Familienministerin im Hamburger Abendblatt

„Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann. (…) Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder.“

passt dabei wie die Faust aufs Auge. Denn warum dann auf einer Pressekonferenz vor 30 Journalisten live auf skandinavischen Kinderpornoseiten surfen? Soll eine Pressekonferenz etwa nicht öffentlich i.S. von § 184 I Nr. 7 sein? Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ähnlich geartete Anzeigen jedenfalls wohl abgeschmettert.

Wer übrigens trotzdem gegen Internetsperren ist, der trage sich hier in einer ePetition beim Bundestag ein.