Interessenkonflikt – einmal umsonst vorbei gekommen

Letzte Woche rief eine potentielle Mandantin an und wollte einen Termin. Sie habe Ärger mit eine Anbieter von Onlinespielen. Das Sekretariat gab ihr einen Termin, gestern, 1 Stunde vor dem Termin, sendet sie die Unterlagen vorbei.

Das hätte sie einmal vorher tun müssen, als die Dame nämlich im Wartezimmer war, muss ich leider rausgehen und ihr sagen, dass hier eventuell ein Interessenkonflikt vorliegen könnte. Sie hat es wohl verstanden, was ich meinte und nahm es mit Humor, den vielleicht einzigen Anwalt in Berlin erwischt zu haben, der ihr nicht helfen konnte/wollte.

Vor ihrem Freund, der wohl den ganzen Tag nur zu Hause sitzen würde und besagte Onlinespiel spielen, schien sie aber leichte Angst zu haben, wenn er die Geschichte erfahre 😉

Wenn Mandanten Leistungen scheinbar umsonst haben wollen

Gestern bin ich über diesen Blogeintrag beim Kollegen Paulei gestolpert und er hat mich gleich an einen Anruf vom Mittwoch erinnert.

Anrufer (mit starkem chinesischen Dialekt): Ich habe eine Abmahnung bekommen. Das ist so ähnlich wie bei einem ehemaligen Mandanten von Ihnen und der hat Sie auch empfohlen.

Ich finde das natürlich immer super, wenn man weiterempfohlen wird. Das Problem, und damit meine ich nicht das Problem den Anrufer sprachlich zu verstehen, folgte aber auf dem Fuß.

Anrufer: Die Frist läuft morgen aus, können wir kurz vorbeikommen?

Meine Antwort: Aber sicher doch. Eine Erstberatung kostet bei uns 150 Euro + Umsatzsteuer, die aber angerechnet wird, wenn es zu einem vorgerichtlichen Mandant kommt, versuchte ich ihm zu erklären.

Das war wohl nicht in seinem Sinne, denn aus vergangenen Erfahrungen weiß ich schon, dass, wenn jemand daraufhin antwortet, dass er gleich zurückrufe, sich niemand mehr meldet. So war es auch und ich fragte mich erneut: Was erwarten potentielle Mandanten? Dass man deren Schriftsätze erst einmal kostenlos bearbeitet? Dass die Erstberatungsgebühr angerechnet wird, ist doch eigentlich schon ein fairer Deal?

Markenrechtsstreit um Mafia Wars

Mafia Wars, von Social Games Schwergewicht Zynga, gehört zu den größten und gleichzeitig profitabelsten Spielen auf Facebook. Jetzt sieht sich Zynga jedoch einem Markenrechtsstreit ausgesetzt. Mobile Games Publisher „Digitale Chocolate“ hat den Konkurrenten verklagt und beansprucht „Mafia Wars“ für sich. Die Marke ist in Europa auch tatsächlich unter Nummer „009317033“ geschützt.

Mehrfach habe Digital Chocolate so den Konkurrenten auf die vermeintliche Markenrechtsverletzung aufmerksam gemacht, Zynga sei bisher aber eher auf Konfrontationskurs gegangen. Das ist auch verständlich, denn nicht nur Schadensersatz könnte Zynga teuer zu stehen kommen, der Imageverlust und der Neuaufbau einer Marke (bei der ja wiederum nicht die alte Marke verwendet werden könnte) dürfte erhebliche Umsatzeinbußen zur Folge haben.

Take Two verliert Markenrechtsstreit um Bioshock.com

Wie GamesConsulting.de unter Berufung auf Gamer/Law berichtet hat Take Two einen Markenrechtsstreit gegen NA Media verloren.

Unter www.bioshock.com findet man jetzt sinnlose Werbung, die Domain taketwointeractive.com konnte der Spielepublisher aber „retten“.

Ein Rechtsstreit, der nach wechsellaunigen Jahren in der Rechtsprechung in Deutschland wohl anders ausgegangen wäre, insbesondere wenn die Domain nicht nur konnektiert, sondern wie hier, durch das Einblenden von Werbung, auch gewerblich genutzt wird.

Polternde Anwälte vor Gericht und ihre Niederlagen

Am Dienstag war Termin beim Landgericht Berlin, wegen eines Widerspruches gegen eine einstweilige Verfügung, die wir erstritten hatten. Ein Blick vorher auf die Kanzleiwebseite des Kollegen offenbarte, dass dieser mit Wettbewerbsrecht nicht viel am Hut hatte und eigentlich befürchtete ich das Schlimmste. Nachdem auch der erste Schriftsatz des Kollegen eher zum Schmunzeln anregte, war ich auf den Termin gespannt. Der Richter erläuterte dem Kollegen schulbuchmäßig, warum der Widerspruch keine Chance habe, dass bei einer Behauptung im Internet über einen Konkurrenten der Behauptende die Wahrheit beweisen müsste und stellte ihm sogar anheim, den Widerspruch zurückzunehmen und eine Abschlusserklärung abzugeben.

Der dachte aber, dass es besser wäre, den Richter ständig ins Wort zu fallen, wild zu gestikulieren und von Waffengleichheit zu sprechen und brachte danach sogar noch Unwahrheiten ins Spiel. Nachdem der Richter nicht einmal den Geschäftsführer unserer Mandantin mehr aussagen lassen wollte, war mir klar, dass die Entscheidung eigentlich gefallen war. Das bekam ich jetzt zum Glück auch schriftlich, nämlich dass die einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

Richter wollen meist nicht nur erhöht sitzen, sondern – und ich meine meist zu Recht – auch zumindest den Anschein wahren, dass sie der Herr im Saal sind. Das war kein Glanzstück Herr Kollege, aber zum am Ende sind wir noch lange nicht, denn ich befürchte, dass der Gegner, der sogar Strafanzeige wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung androhte, seinen Mandanten auch noch ins Hauptsacheverfahren treibt.

Privatserver in World of Warcraft – Verurteilung eines Betreiber in den USA

Regelmäßig bekomme ich auch Anfragen, ob denn der Betrieb von Privatserver für World of Warcraft legal ist. Auch wenn dieses Rechtsproblem in Deutschland durchaus viele Facetten hat, großteils noch ungeklärt ist und es natürlich auch auf Details ankommt, z.b. ob Programmbestandteile vom Hersteller Blizzard verwendet werden oder nicht, in den USA gab es jetzt ein erstes Urteil

Der California Central District Court verurteilte Alyson Reeves von Scapegaming auf satte 88 Millionen US Dollar.

Diese horrende Summe entstand aus den 63.000 Dollar Anwaltskosten, sowie den circa 3 Millionen nicht erlangten Gewinn und der stolzen Summe von 85.478.600 US Dollar sonstigen Schadensersatz.

  • Mehr Infos
  • „Noch brauchten wir keinen Anwalt“

    Gestern auf der Game Developers Conference mit einem jungen Entwicklerteam gesprochen. Im Verlauf des Gesprächs kamen wir auf das Thema Business Development und Anwalt. Die bekannt Antwort lautete

    Noch brauchten wir keinen Anwalt

    Leider ist es immer wieder das gleiche. Gerade Spieleentwickler scheinen dafür prädestiniert zu sein, sich erst dann an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn das „Kind in den Brunnen“ gefallen ist, anstatt Verträge mit Publishern beispielsweise oder Sonstiges vorab prüfen oder entwerfen zu lassen.

    Aber ist irgendwie gut, habe ich wenigstens auch in Zukunft Inhalte für den Blog, weil ich über Verträge, die mir vorgelegt werden, den Kopf schütteln muss, dabei habe man diesen doch „ergoogelt“ 😉

    Schutzschriften – nur ein Mittel die Mandanten zu beruhigen?

    Heute haben wir für eine Mandantin eine Schutzschrift zu mehreren deutschen Landgerichten geschickt, in der Hoffnung, dass diese überhaupt jemanden dort interessiert, wenn der Gegner unserer Mandantin, ein Querulant vor dem Herren, nächste Woche vielleicht doch gedenkt weiter Ärger zu machen, und den Erlass einer einstweilige Verfügung beantragt.

    Wir haben dem Gegner zwar auch mitgeteilt, dass die Schadensersatzklagen unserer Mandantin, sollte es zu einer einstweiligen Verfügung kommen, die wir erst aus der Welt schaffen müssen, ihn ruinieren könnten und er sich doch gefälligst mit unserer Mandantin einigen solle, aber wer weiß schon, was die nächsten Schritte eines Menschen sind, der sich etwas in den Kopf gesetzt hat und auch noch von Kollegen vertreten wird, die vom gewerblichen Rechtsschutz so weit entfernt sind, wie Michael Ballack vom Job des Kapitäns in der Nationalmannschaft.

    Jetzt bin ich nur einmal gespannt, ob alle Gerichte wirklich ein Register führen und sich somit auch für unsere Schutzschriften interessieren bzw diese sinnvoll bearbeitet werden. Ausgelöst wurden die bei mir noch nicht, bisher konnte ich noch fast alles gütlich regeln, was zwar schlecht ist, um seine Fälle für die Fachanwaltschaft zu sammeln, aber meistens doch eher im Interesse des Mandanten liegen dürfte 😉

    Insolvenz des Gegners, die Gefahr aller Mandanten

    Mandant hat nicht unbeträchtliche Forderungen aus Dienstleistungen gegen einen Publisher aus den Niederlanden. Nachdem wir den Gegner mehrfach aufgefordert hatten, doch zu zahlen, entschieden wir und der Mandant sich, noch einen Kollegen aus den Niederlanden einzuschalten, um die Chancen zu erhöhen, wenn beim Gegner in der Muttersprache angerufen wird.

    Leider hat alles nichts geholfen und der Gegner hat vor kurzem Insolvenz angemeldet. Viel dürfte der Mandant jetzt wohl nicht mehr aus der Masse bekommen, zwei Anwaltsrechnungen bleiben ihm aber nicht erspart. Ein bekanntes Problem und inzwischen die dritte Insolvenz eines Gegner aus der Spielebranche, die in unseren Akten auftaucht und sich erst nach längerer Aktenbearbeitung einstellt.

    So langsam bekomme ich schon Zweifel, ob das irgendwie uns betrifft 😉