Antrag auf einst(lang)weilige Verfügung *grml*

Vor über zwei Wochen haben wir für eine Mandantin einem Antrag auf einstweilige Verfügung bei einen Landgericht in der eher nördlichen Hemisphäre eingereicht. Nach einer Woche fragten wir nach, was denn aus dem Antrag geworden sei und stellten zunächst fest, dass dieser bereits durch drei verschiedene Kammern „gewandert“ sein muss. Es kosteet einer unserer ReFas jedenfalls 30 Minuten um überhaupt das Aktenzeichen herauszufinden.

Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem nun wohl zuständigen Richter, dass er Bedenke habe, die Verfügung zu erlassen und was ich nun mache wolle. Ich musste mich natürlich mit der Mandantin absprechen und die entschied sich, die Sache weiterzuverfolgen, weswegen wir 2 Tage später einige Erläuterungen und Klarstellungen nachschickten und um rechtsmittelfähige Entscheidung baten.

Inzwischen warten wir schon wieder über eine Woche auf eine Antwort des Landgerichts. Wenn ich jetzt etwas von fehlender Eilbedürftigkeit in einen zurückweisenden Beschluss lese, werde ich mich wohl zusammenreißen müssen. Ich verstehe ja die Überlastung der Gerichte, aber unsere Mandantin kann sicher nichts dafür und die diffamierenden Inhalte stehen weiterhin fröhlich im Internet.

39 Viren und Trojaner auf dem PC, Verfahren eingestellt, Mandant der Gelackmeierte

Mandant betreibt ein Browserspiel und fand schon bald eine Kopie seines Spieles auf einem ausländischen Marktplatz zum Kauf angeboten. Der Verkäufer hatte sich in den Server gehackt und den gesamten Quelltext „gestohlen“. Das Spiel haben andere gekauft und angeboten.

Der Mandant hat Spuren des Hackers auf seinem Server gefunden und Strafanzeige erstattet, um ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Hacker zu ermöglichen. Das Verfahren wurde eingestellt, zumindest meint die Staatsanwaltschaft, dass derjenige, auf den die IP des Hackers deutete, es nicht gewesen sei bzw. die Zweifel überwiegen würden. Der Hacker habe den PC des „Verdächtigen“ missbraucht. Ob das wirklich der Wahrheit entspricht, habe ich ja so meine Zweifel, allerdings sind die Zweifel, wenn man das Ergebnis der Untersuchung des PCs durch die Polizei liest, tatsächlich gegeben.

Das ganze liest sich wie eine Schaudergeschichte für Eltern, die ihre Kinder im Internet allein lassen.

  • Zum Bericht der Polizei
  • Und man wird doch immer wieder überrascht, dass

    sich einige Informationen, trotz der Verwendung des Internets noch nicht rumgesprochen haben.

    Mandantin läßt von Designer ihre Webseite neu gestalten. Vorhanden sind alle möglichen Rubriken und natürlich auch eine Webseite „Anfahrt“. Die Herrn Kollegen und Kolleginen aus dem Bereich Internet- bzw. Urheberrecht können sich den Fortgang denken: Verwendet wird ein Kartenausschnitt von „Falk“. Es kommt, was kommen muss. Eine Abmahnung flattert der Mandantin ins Haus und wir dürfen den entstandenen Schaden jetzt beim Designer wieder „einsammeln“.

    Soweit eigentlich eine sehr unspannende Geschichte, wenn es beispielsweise eine private Seite gewesen wäre. Dass ein professioneller Webdesigner allerdings noch nicht den Schuss gehört hat, dass Kartenausschnitte urheberrechtlich geschützt sind, erstaunt mich dann doch. Obwohl, es wird ja auch weiterhin fleißig Musik und Filme über eDonkey getauscht, obwohl die Foren voll sind mit dem Thema Filesharing und Abmahnungen.

    Wenn ein Unternehmen sein Recht durchsetzt, handelt die Justiz „perfide“?

    Beim Stöbern durch die heutigen Referer, bin ich auf die Kanzleiwebseite des Kollegen Dr. Christoph Ohrmann gestoßen. Er bespricht das Urteil des Landgerichts Berlin vom gestrigen Tage und kommentiert den Sachverhalt zum Schluß wie folgt:

    Das Perfide an der Sache ist jedoch m.E., dass sich Gerichte mit der Zulässigkeit von Werbung von Firmen beschäftigen müssen, die Programme für ein Online-Spiel herstellen und vertreiben, deren Verwendung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen ihrer spielerlebniszerstörenden Wirkung gerade untersagt wird.

    Ohne, dass ich jetzt einen BLawgger-Krieg hervorrufen will, finde ich dies doch eine interessante Einstellung. Ich zitiere mal aus Wictionary:

    Ende des 18. Jahrhunderts aus dem gleichbedeutenden französischen perfide → fr übernommen; dort entlehnt aus dem Lateinischen perfidus → la „wortbrüchig, treulos, unredlich, falsch, unzuverlässig“, abgeleitet von fides → la „Treue, Glaubwürdigkeit, Vertrauen“, das aus Wendungen wie per fidem fallere → la (aliquem) „jemanden unter dem Anschein der Treue täuschen“ respektive per fidem decipi → la „unter dem Anschein der Treue getäuscht werden“; vergleiche auch lateinisch fidere → la „vertrauen, glauben, sich verlassen“

    Passt also das Wort „perfide“ auf eine Zivilkammer, die sich sachlich mit den rechtlichen Begebenheiten auseinandersetzt und eben auch jenen Unternehmen den Schutz des Gesetzes ermöglicht, die vielleicht – auf den ersten Blick – nicht „saubere“ Software herstellen? Auf dem zweiten Blick ist die Software unserer Mandantin nämlich nicht nur juristisch völlig unproblematisch, sondern ob die Verwendung durch den Käufer durch Blizzard verboten werden kann, ist – wie man dem Kollegen zustimmen muss -, noch nicht einmal entschieden.

    Sollte jedoch gemeint sein, dass das Gericht über unsinnige Dinge entscheiden muss, so sei der Kollege beruhigt, denn er weiß sicher, dass es genug andere Streitigkeiten gibt, die vielleicht besser ohne Robe geregelt werden sollten, was wir ja auch zunächst versuchten.

    Doch auch als Anwalt finde ich, muss man sich für das Thema nicht schämen, wenn der Kollege dies ansprechen wollte, denn zum einen vertrete ich nun einmal die Interessen meiner Mandantin und dabei sollte – eigentlich – meiner eigenen Meinung eine untergeordnete Rolle spielen, ob ich mir beispielsweise selber ein solches Programm kaufen würde, zum anderen finde ich es auch aus Businessgesichtspunkten lange nicht so eindeutig, ob man Bots überhaupt verbieten sollt, wie viele immer schnell behaupten, denn man beachte nur einmal das simpelste Argument als Hersteller: Solange die User Bots benutzen, die nicht meinen Itemshop unnützt machen oder andere Kunden stören, verdiene ich an diesen Nutzer Geld. Wenn ich sie sperre, verdiene ich auch kein Geld mehr.

    *gähn* Phantasy-Pro Installation am Morgen

    Da kommt man extra um 7:30 ins Büro, um die neue Version von Phantasy-Pro von Datev fertig zu haben, bevor das Büro sich füllt und was passiert? Datev „schnarcht“ sich seit 40 Minuten bereits mit der Serverinstallation aus und macht keine Anstalten bald fertig zu sein.

    Da die Clientrechner wohl auch alle nicht viel kürzer brauchen, selbst wenn ich sie über das Netzwerk gleichzeitig installiere, dürften unsere Sekretärinnen ihren Morgen wohl alternativ mit Kaffeekochen für mich oder mit Aktensortieren im Allgemeinen verbringen müssen 😉

    Das Landgericht Berlin, Bannwellen von World of Warcraft Bots und das Wettbewerbsrecht

    Wie das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.8.2010 entschieden hat, ist das Behaupten der Existenz von Bannwellen eines Bots für World of Warcraft, ohne dass diese Tatsache bewiesen werden kann, wettbewerbswidrig. Ein Verweis auf Internetforen, in denen über einzelne Bans berichtet wird, sei zum einen nicht als Beweis geeignet und zum anderen keine Grundlage dafür dass es nicht nur vereinzelte Bans, sondern ganze „Bannwellen“ gegeben hat.

    Das Urteil, womit die einstweilige Verfügung, die unsere Mandantin erstritt, bestätigt wurde, ist eines der wenigen, die sich mit der spezifischen Botproblematik in Onlinespielen überhaupt auseinandersetzen, auch wenn es im Kern um standardisierte Rechtsprobleme aus dem UWG geht.

    Auch in einem Wirtschaftsbereich, der von vielen noch als „Spiel“ bezeichnet wird, muss sich an die juristischen „Spielregeln“ in Deutschland gehalten werden.

  • Zum Volltext
  • Und noch ein Boturteil: Jagex kassiert Niederlage in Florida

    Runescape Anbieter Jagex hat in Florida einen Rückschlag gegen Botentwickler Impulse Software hinnehmen müssen. Das Gericht lehnte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.

    Den Argumenten von Jagex, dass das Unternehmen ohne die einstweilige Verfügung, nicht wiederherstellbare Schäden erleiden würde, folgte das Gericht nicht. Auch Urheberrechtsverletzungen und ein Verstoss gegen den DMCA sah das Gericht nicht, wobei hier wohl besondere Umstände fehlender Anmeldungen und die Tatsache, dass Jagex seine Niederlassungen in Großbritannien hat, die entscheidenen Rollen spielten.

    Social Media galore für die Kanzlei

    Ich selber bin ja immer noch ein stiller Verweigerer von Facebook und Konsorten und beantworte eigentlich immer nur meine Freundschaftsanfragen.

    Einzig Xing und LinkedIn nutze ich aktiv. Wir haben jetzt allerdings angefangen, intensiv für die Kanzlei als auch für unsere anderen Tätigkeiten Facebook zu nutzen und obwohl mir die Bekanntheit von Facebook durchaus geläufig ist, bin ich doch über die Nachfrage nach der Kanzleiseite auf Facebook überrascht.

    Vielleicht muss ich mich doch an ein neues Zeitalter gewöhnen 😉 Ich habe wohldie Beteuerungen von unserem Mitarbeiter Sebastian Motzko, der für uns GamesConsulting.de betreibt, unterschätzt.

    Wer will mein Freund sein?

    Positives Urteil, aber Bots für WoW sind für die Richter trotzdem seltsam

    Das Landgericht Berlin hat ein eine einstweilige Verfügung von uns bestätigt, die es einen Konkurrenten unserer Mandantin untersagt zu behaupten, dass der Bot unserer Mandanten, für World of Warcraft, Bannwellen gehabt habe.

    Trotz des für uns positiven Ausganges des einstweiligen Verfügungsverfahrens, haben die Richter jedoch ihr, geschickt unterschwellig, ihr Unverständnis Spieler von Onlinespielen, die Bots benutzen, ausgedrückt.

    […] Die – unzutreffende – Behauptung Nutzer des Programmes XXXX seien in der Vergangenheit mit Sperren belegt worden, ist schließlich auch geeignet, die Wertschätzung, die die angesprochenen Verkehrskreise der Anstragsstellerin bzw. den von ihr vertriebenen Produkten entgegenbringen, zu beeinträchtigen, da naheliegt, dass Nutzer, die sich in einem Maße für das Spiel „World of Warcraft“ interessieren, dass sie dazu bereit sind, Geld in die von den Parteien vertriebenen Programme zu investieren, eine – drohende – Sperrung ihres Accounts als ernstzunehmende Beeinträchtigung ihres Freizeitvergnügens empfinden.

    Da da Urteil des Landgerichts Berlin sehr gut geworden ist und endlich einmal Richter sich mit Computerspielen beschäftigt haben, veröffentliche ich das ganze Urteil so schnell wie möglich.

    Österreich: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Muezzin-Spiel

    Die Staatsanwaltschaft Graz hat wegen einer Wahlkampf-Website der steirischen FPÖ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Partei hat ein Spie“ online gestellt, in dem man Moscheen und Minarette sowie Muezzine aus der Landschaft verbannen und dafür Punkte sammeln kann.

    Die Ermittlungen gehen auf einer Anzeige wegen Verhetzung gegen die FPÖ zurück, die der Grünen-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Werner Kogler erstatten hatte.

    Aus Gründen der Meinungsfreiheit sollte jeder sich das Spiel selber anschauen, denn auch wenn ich mich von dieser Meinungsäußerung distanziere, so hat doch jeder das Recht eine gegenteilige Meinung in einem Rechtsstaat zu äußern, oder? Wie schon bei unserem deutschen Dauerbrenner Sarazzin kommt eine Diskussion über die Meinungsfreit bei der „vielfältigen“ Presse natürlich nur selten auf den Tisch.