Blizzard verweigert uns, ihre Schriftsätze zu veröffentlichen

Ob Blizzard etwas zu verheimlichen hat, ist unklar, und wollen wir natürlich auch nicht behaupten. Unsere Anfrage, auch die Klageschrift und die Replik der Kanzlei „Gleiß Lutz“ zu veröffentlichen, die aufgrund von Anfragen zahlreicher Leser und Medien gestellt wurde, wurde abschlägig beantwortet. Uns wurde mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der Mandantin keine Zustimmung zur Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe der eigenen Schriftsätze erteilt werden könne.

Grund dafür sei, dass deren Schriftsätze wegen der komplexen Gestaltung, die das Alltägliche deutlich überragt, Urheberrechtsschutz genießen würden und urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen nur mit der Zustimmung der Kanzlei zulässig wären.

Wir halten uns natürlich daran, jeder möge nur selber entscheiden, warum Blizzard nicht einmal hier, wie wohl auch in den eigenen AGB, bereit ist, Transparenz zu schaffen. Medien dürfen sich gerne direkt an die gegnerische Kanzlei wenden.

4 Antworten
    • admin
      admin says:

      Die da wären Herr Kollege? Wir reden hier nicht über Datenschutzverletzungen oder ähnliches. Wir reden auch nicht über Strafverfahren, wo Persönlichkeitsrechte etc verletzt sind. Wir reden über Argumente in Wettbewerbssachen.

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  1. Arno Lampmann
    Arno Lampmann says:

    1.
    Wenn Sie tatsächlich der Ansicht sind, dass gegen eine Veröffentlichung nichts spricht, frage ich mich, warum Sie es dann nicht einfach tun, sondern bei den Kollegen um Erlaubnis fragen, um dann die Absage wiederum publikumswirksam in Ihrem BLOG zu veröffentlichen.

    Wollen Sie tatsächlich Transparenz herstellen oder einfach nur Gegnerbashing betreiben?

    2.
    In Wirklichkeit wissen Sie ganz genau, dass die Veröffentlichung von gegnerischen Schriftsätzen im günstigsten Falle schlicht schlechten Stil darstellt und im schlimmsten Falle selbstverständlich gegen Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verstoßen kann.

    Deswegen machen Sie es auch nicht.

    Das Urheberrecht ist dabei noch das geringste Problem. Datenschutzrecht könnte eine Rolle spielen. (Dessen Verletzung werfen sie der Gegenseite kurioserweise im Übrigen selbst vor: http://www.behrmannhaertel.de/2011/11/23/blizzard-vs-bossland-die-nachste-runde-datenschutz/).

    Das entscheidende Problem dürfte aber hier tatsächlich das Persönlichkeitsrecht sein.
    Zwar fehlt einer Unterlassungsklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn es sich um Äußerungen handelt, die der Rechtsverfolgung in einem Gerichtsverfahren dienen. (BVerfG, 1 BvR 1898/03 vom 25.9.2006, Absatz-Nr. (1 – 16), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060925_1bvr189803.html)

    Äußerungen, die durch eine Veröffentlichung entsprechender Schriftsätze dieses Forum verlassen, unterliegen aber natürlich den herkömmlichen Grundsätzen.

    Schließlich muss die Frage gestattet sein, mit welcher Berechtigung heutzutage Leute meinen, alles ins Internet stellen zu müssen. Gerade Anwälte sollten sich überlegen, ob es sinnvoll (ganz zu schweigen von kollegial) ist, jeden Rechtsstreit mit allen Details in die Öffentlichkeit zu tragen.

    Also: Entweder ohne zu fragen veröffentlichen oder zu dem Thema ganz schweigen!

    Wir sind doch hier nicht bei der Bild-Zeitung 😉

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    • admin
      admin says:

      Hallo Herr Kollege,

      danke für die Meinung, die ich allerdings nicht nachvollziehen kann. Ich habe die Schriftsätze nicht veröffentlicht, weil ich es, Urheberrecht hin und oder her, nicht ohne das Einverständnis machen würde. Und dass es unproblemtatischw wäre, es ohne Einverständnis zu veröffentlichen, habe ich nicht gesagt. Warum das aber dann zu der Tatsache führen solle, dass ich mich auch nicht darüber mukieren dürfe, dass sie es nicht tun, verstehe ich nicht. Das Verfahren erregt massives Interesse aufgrund der Bekanntheit des Produktes und in den Schriftsätzen steht nichts geheimes außer juristische Argumente.

      Ich bin immer jemand, der für Transparenz ist und unsere Mandantin möchte auch die „Community“ einbinden.

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