Blizzard Inc. gegen Bossland GmbH: Schriftsatz mit Gutachten

So langsam nähert sich die erste Instanz dem Ende. Wir haben gerade den aktuellsten Schriftsatz an das Landgericht Hamburg verschickt und es darf abgewartet werden, ob es jetzt zu einem zweiten Verhandlungstermin kommt, was meiner Meinung nach unvermeidlich ist, da das Gutachten zu den Einflüssen von Bots auf Ökonomie und Spielspaß in MMORPGs doch eine Menge neue Fakten einbringt.

Wie immer veröffentlichen wir hier den aktuellen Schriftsatz, da wir die Community daran partizipieren lassen wollen, wie die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema sich entwickeln wird.

Den Schriftsatz findet man hier, die Bossland GmbH findet man hier.

5 Antworten
  1. Malte S.
    Malte S. says:

    Ich würde den Schriftsatz ja interessehalber gerne lesen – nur erreiche ich ihn über den Link nicht. Ich würde mcih freuen, wenn Sie das fixen könnten.

    mfg
    Malte S.

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  2. Malte S.
    Malte S. says:

    Vielen Dank. Im Hinblick auf die Frage des Vertragsschlusses und den Einwand, dass bei dem Kauf der DVD nur eine letztlich wertlose Installationsdatei erworben werde, müsste man meines Erachtens nach noch darüber sprechen, ob dann nicht wucherähnliches Rechtsgeschäft vorliegt. Ein auffälliges Missverhältnis liegt jedenfalls vor, wenn 50 € gezahlt werden sollen, ohne letztendlich eine Gegenleistung zu erbringen.

    Viel Erfolg!

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  3. Malte S.
    Malte S. says:

    Ich könnte jetzt vermuten, dass der Gegner der Auffassung ist, dass alleine die Möglichkeit, mit Blizzard einen (weiteren) Vertrag abschließen zu dürfen, hinreichend Gegenleistung darstellt, oder? Mehr als ein Dürfen ist es ja nicht, weil Blizzard durch den Kauf der DVD immerhin auch nicht gebunden wird.

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