Bild.de haftet für Googleergebnisse auf eigener Seite
Ein interessantes Urteil erreicht uns vom Landgericht Berlin (Az.: 27 O 927/08). Es stammt vom 13. Januaur diesen Jahres und beschäftigt sich mit unser aller Lieblingszeitschrift, BILD. Genauer genommen beschäftigte sich das Gericht mit der Onlineausgabe Bild.de, auf der ein Bericht mit rechtswidrigen Äußerungen veröffentlicht wurde. Auf die außergerichtliche Abmahnung hin unterschrieb die Beklagte die Unterlassungserklärung.
Damit hatte die Sache aber kein Ende, denn auf Bild.de wurden Suchergebnisse eingebunden, die von Google stammen, und bei denen ausgesucht werden konnte, ob das ganze Internet oder nur Bild.de durchsucht werden soll. Es kam wie es kommen mußte: Mit Hilfe dieser Suchergebnisse konnte man Teile des gelöschten Artikels finden. Der Klägerin gefiel dies natürlich nicht und nahm Bild.de erneut auf Unterlassung in Anspruch.
Zu Recht, wie das Landgericht Berlin urteilte, denn es hätte auch die auch die konkrete URL-Adresse entfernt werden müssen, das es bei Bild.de zu ihrer Dispotion als
Domaininhaberin gestanden habe, welche Inhalte Webseiten veröffentlicht würden und welche nicht. Im Zweifel wäre sie laut Landgericht Berlin sogar verpflichtet gewesen, Google über diverse Informationskanäle zu informieren, dass die Suchergebnisse aus den Trefferlisten entfernt werden.
Ob dies dann auch für alle anderen 1000+ Suchmachinen im Internet gilt bleibt fraglich….
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