Werbung mit Prominentennamen unter Umständen zulässig
Der BGH hat zwei Urteile gefällt, wonach Werbung für Lucky Strike, unter Verwendung von Namen Prominenter, als zulässig erachtet wurde. Die Kläger, Ernst August Prinz von Hannover in der Sache I ZR 96/07 sowie der Musikproduzent Dieter Bohlen in der Sache I ZR 223/05, sahen in einer von den Beklagten durchgeführten Werbekampagne eine von ihnen […]
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