Anwälte und Steuerrecht / Sponsoringerlass und Computerspiele
Organisationen spenden. Das ganze ist ein völlig neues Konzept. Dabei ergeben sich natürlich diverse Probleme, z.B. wie man sich gegenüber dem Werbenden zu einer solchen „Spende“ (und ja die Anführungszeichen sind Absicht) verpflichten kann und daher mehr Einnahmen ermöglicht? Wie kann man dafür sorgen, dass die eigenen „Spenden“ dann wirklich als Betriebsausgaben zählen und schließlich, wie kann man dafür sorgen, dass die gemeinnützigen Organisationen diese Summe dann auch behalten und nicht noch massig versteuern müssen?.
Neben der Tatsache dass wir alle Verträge anpassen und „Spende“ u.a. mit „Sponsoring“ anpassen mussten, um dem Sponsoringerlass“ genüge zu tun, war ich am Ende überrascht wie viel bürokratische Hürden wir gehen müssen, um den Mandanten zu ermöglichen, am Ende „Gutes zu tun“, ohne sich selbst it ein finanzielles Chaos zu stürzen. Das ganze den Mandanten auch noch zu erklären, war aber fast noch schwerer, wobei ich dann einfach das Prinzip der „Prominente-Shows“ im Fernsehen z.B. bei „Wer wird Millionär“ als Beispiel genommen haben, die, auch wenn ich es nicht genau weiß, sich wohl ebenfalls mit dem BMF Schreiben IV B 2 – S 2144 – 40/98, IV B 7 – S 0183 – 62/98, v. 18.2.1998 herumschlagen mussten.
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