Antrag auf einst(lang)weilige Verfügung *grml*
Vor über zwei Wochen haben wir für eine Mandantin einem Antrag auf einstweilige Verfügung bei einen Landgericht in der eher nördlichen Hemisphäre eingereicht. Nach einer Woche fragten wir nach, was denn aus dem Antrag geworden sei und stellten zunächst fest, dass dieser bereits durch drei verschiedene Kammern „gewandert“ sein muss. Es kosteet einer unserer ReFas jedenfalls 30 Minuten um überhaupt das Aktenzeichen herauszufinden.
Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem nun wohl zuständigen Richter, dass er Bedenke habe, die Verfügung zu erlassen und was ich nun mache wolle. Ich musste mich natürlich mit der Mandantin absprechen und die entschied sich, die Sache weiterzuverfolgen, weswegen wir 2 Tage später einige Erläuterungen und Klarstellungen nachschickten und um rechtsmittelfähige Entscheidung baten.
Inzwischen warten wir schon wieder über eine Woche auf eine Antwort des Landgerichts. Wenn ich jetzt etwas von fehlender Eilbedürftigkeit in einen zurückweisenden Beschluss lese, werde ich mich wohl zusammenreißen müssen. Ich verstehe ja die Überlastung der Gerichte, aber unsere Mandantin kann sicher nichts dafür und die diffamierenden Inhalte stehen weiterhin fröhlich im Internet.
Solche Fälle häufen sich Gott sei Dank. Die Zensur und die Entwicklung der Zensurregeln war ursprünglich einer Handvoll Creme de la Creme Medienanwälten vorbehalten. Das funktionierte halbwegs.
Nachdem sich dieses Geschäftsfeld mit der Vermarktung und anwaltlichen Verwertung der Persönlichkeitsrechte seuchenartig zu verbreiten begann, ziehen die Gerichte inzwischen die Notbremse.
Mann stelle sich vor, jede Mimose klagt, jeder kleine Fehler kostet einige tausend Euro, alle Konflikte und alle Meinungsunterschiede werden ausschließlich vor Gericht ausgetragen.
Mal gewinnt der eine, mal der andere.
In einer pluralistischen Gesellschaft kann kein Geschäftsfeld eine Monopolstellung einnehmen. Entweder die Selbstregelungsmechanismen greifen oder die Staatmacht beginnt zu kapieren, dass Reformen angebracht sind.
Im Grundsatz haben Sie sogar recht, Sie haben allerding ja keine Ahnung, um was es hier genau geht.