Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen

Der Bundesrat hat die finale Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen Zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen wurde der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert, indem besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen„, mit aufgenommen wurde. Ein schwammiger Begriff, der wohl von den Gerichten genauer betrachtet werden muss, wie ich es in ähnliche Weise auch schon in meinem Verfassungsrechtsgutachten zum ehemals geplanten $ 131a StGB beschrieben hatte.  

Desweiteren wird die Indizierungsliste erweitertet beispielsweise um Medien, in denen „Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden“ oder „Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird“. Schließlich folgt eine formalere Änderung, indem die Platzierung und Mindestgröße von FSK- und USK-Alterskennzeichen geregelt wird.

Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.

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