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Adblock Plus auf dem Weg zum dritten positiven Urteil

Das Anbieter der Werbeblocker Software Eyeo scheint auch das dritte Verfahren in Deutschland gegen ein deutsches Unternehmen zu gewinnen. Nach dem Landgericht Hamburg und dem Landgericht München scheint auch das Landgericht Köln die Meinung zu vertreten, dass die Software Adblock Plus nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoße. Bei der Frage, ob Adblock Plus gegen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, oder Kartellrecht verstößt, sind sich die unteren Gerichte daher einig, es war aber auch kaum etwas anderes zu erwarten.

Der Axel Springer Verlag hat jedoch bereits angekündigt, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, wenn am 15. September ein für ihn negatives Urteil verkündet werden sollte. Es dürfte also früher oder später zu einer, juristisch, politisch und auch für  zahlreiche Unternehmen wirtschaftlich hoch interessanten Urteil des Bundesgerichtshofes kommen. Wir werden uns demnächst mit den möglichen Rechtsgrundlagen etwas genauer auf dem Blog befassen.

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