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Abmahnungen wegen „Tell a friend“-Funktion auf Amazon

Derzeit machen Abmahnungen gegenüber Unternehmen die Runde, die über Amazon ihre Produkte verkaufen. Grund für die Abmahnung soll das Nutzen der „Tell a friend“-Funktion sein, die Amazon anbietet und die sich auch nicht abschalten lässt.

Allerdings dürfte es auch keinen Grund geben diese Funktion abzustellen, da es einen entscheidenden Unterschied der Funktion zum “Tell a friend“-BGH Urteil sowie dem entsprechenden Urteil des Kammergericht gibt.

Die Form, in der die Funktion von Amazon ausgestaltet ist, dürfte wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sein. Entscheidende Unterschiede sind

  • Die durch die Funktion versendete Email verweist auf genau ein Produkt und enthält keine weitere Werbung
  • Es kann immer nur genau eine E-Mail durch eine dritte Person versendet werden, die auch nur genau ein Produkt empfiehlt. Diese Person muss zudem auch noch bei Amazon angemeldet sein.
  • Als Absender der Email wird die empfehlende Dritte Person genannt und nicht Amazon oder gar der Amazon-Verkäufer.

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass weitere Abmahnungen die Runde mache, juristisch dürfte diese, jedenfalls in der aktuellen Konstellation, jedenfalls keinen Halt haben. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich einen spezialisierten Rechtsbeistand zu suchen, sollte man Empfänger einer solchen Abmahnung sein.

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